KOMMENTAR

Beginnt jetzt der Preiskampf?

von: robert Bachmann
Mit seinem Urteil aus der vergangenen Woche hat der Europäische Gerichtshof die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zementierten Festpreise für Architektur- und Planerleistungen für unzulässig erklärt.

Ein durchaus folgenreiches Urteil mit geteiltem Echo. Während einige darin einen großen Fortschritt für den freien Wettbewerb im Bauwesen sehen, sorgte die Entscheidung v. a. bei den Berufskammern für blankes Entsetzen. Dabei kam sie keineswegs überraschend. Bereits seit etwa vier Jahren geht die Europäische Kommission gegen die in Deutschland geltenden Festpreise für Architekten- und Planerleistungen vor. Mit ihrem Wegfall soll laut Begründung des EuGH v. a. gewährleistet werden, dass Planer aus anderen Branchen nicht vom Wettbewerb ausgeschlossen würden.

Die Festlegung von Mindest- und Höchstpreisen sei nach EU-Recht nur zu rechtfertigen, wenn dadurch "höherrangige Güter wie Leben oder Gesundheit" geschützt würden. Auch aus anderen Beispielen ist bekannt, dass das im internationalen Vergleich stark überregulierte und in vielen Fällen exklusive deutsche Bauwesen – Stichwort Bauproduktnormen – der EU ein Dorn im Auge ist.

Während die einen den Abriss der Festpreise in der HOAI nun als Liberalisierungdes Marktes begrüßen, befürchten andere Preisdumping, damit verbundene Qualitätseinbußen oder gar den Verlust der deutschen Baukultur als solche. Wie dramatisch die Konsequenzen des Urteils wirklich ausfallen werden, bleibt abzuwarten. Es ist bekannt, dass auch die bisherigen Regeln der HOAI nicht selten flexibler gehandhabt wurden, als ihr starr wirkender Rahmen es vermuten ließ. Dennoch werden Architekten künftig verstärkt auch im preislichen Wettbewerb zueinander stehen. Es bleibt zu hoffen, dass dabei weder kleinere Architekturbüros noch geltende Qualitätsmaßstäbe unter die Räder kommen.

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