Kommentar

Deutschland holt den Mantel raus

von: Robert Bachmann

Ereignisreiche Wochen liegen hinter uns. Erst wurde der Berliner Hauptstadtflughafen eröffnet, dann die Abwahl Trumps, dicht gefolgt von hoffnungsvollen Nachrichten zu einem möglicherweise potenten Impfstoff gegen das Coronavirus und nun schickt der Bundesrat auch noch die seit mehr als 15 Jahren in Verhandlung befindliche Mantelverordnung auf die Zielgerade. Fast scheint es so, als würde uns das Schreckensjahr 2020 zum Abschluss dann doch noch ein versöhnliches Ende bescheren wollen. Leider eben nur fast, denn an alle genannten Beispiele schließt sich ein dickes ABER an. So auch bei der letztgenannten Mantelverordnung, die an dieser Stelle schon häufig Thema war.

In jedem Fall ist es zu begrüßen, dass dieses leidige Thema nach 15 Jahren zäher Verhandlungen nun endlich einen Abschluss finden könnte. Damit ist der Weg frei, hierzulande endlich einen bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe zu etablieren. Ein wichtiger Schritt für die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen, zur Auflösung drohender Deponieengpässe und damit hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. ABER: Zumindest aus Sicht der Bau- und Abbruchwirtschaft hat der Bundesrat hier wichtige Chancen liegen lassen.

Mit den letzten Änderungen und Anpassungen wurden unter anderem die Ersatzbaustoffverordnung, die neben der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung den Kern der Mantelverordnung bildet, noch weiter verschärft sowie zentrale Forderungen der Bau- und Abbruchwirtschaft links liegen gelassen. Unter anderem die damit verbundenen, unverhältnismäßig scharfen Dokumentations- und Nachweispflichten drohen die eigentlich angestrebten Zielsetzungen zu konterkarieren.

Der ohnehin schon hohe Deponiebedarf droht weiter zu steigen, und die Kosten im Straßenbau in die Höhe zu schnellen, warnen die Verbände. Das eigentliche Ziel, mineralische Ersatzbaustoffe vom Stigma des Abfalls zu befreien, wäre verfehlt.

Es ist nun an der Bundesregierung, die vorliegende Fassung der Mantelverordnung nicht einfach nur durchzuwinken, sondern sich auch inhaltlich mit ihr zu befassen und gegebenenfalls nachzujustieren. Zwei Jahre nach ihrer Verkündung soll sie nach dem Willen der Länder dann noch einmal auf den Prüfstand kommen. Spätestens dann wäre es höchste Zeit, sie endlich in eine praxistaugliche Form zu bringen.

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