Kommentar

Dicke Luft

von:

Robert Bachmann

Jetzt ist es amtlich: Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten und Kommunen sind per se zulässig. Mit diesem Grundsatzurteil entschied das Bundesverwaltungsgericht in dieser Woche einen Streitpunkt, an dem die Verkehrspolitik der vergangenen Jahre grandios gescheitert ist. Wohl aus Angst, sich allzu sehr mit dem Begriff des "Fahrverbots" und ferner dem Vorwurf der Enteignung zu verhaften. Bei Lichte betrachtet kann natürlich nur entfernt von einem Streit gesprochen werden, den es dort zu verhandeln gab – etwa zwischen Diesel-Nutzer/-Enthusiast und Umweltschützern oder dergleichen. Für einen solchen Streit fehlte es dem Prozess schlichtweg an wirklichen Antagonisten. Die maßgeblichen Verursacher des Problems, um dessen Lösung bzw. Minderung man nun kämpft, hatten sich bereits vorab aus der Verantwortung gezogen. Die Parteien, die sich nun vor den Richtern einfanden, gehören im Grunde allesamt zur Opferseite. Hier die Deutsche Umwelthilfe, die schlichtweg ihren Job macht – dort die geprellte Anwenderseite und ihre kommunalen Vertretungen, für die Fahrverbote mit Wertverlusten bis hin zu Berufsverboten einhergehen. Die Frage pro oder contra giftige Luft stellt sich wohl niemandem. Geklärt werden muss jedoch der Umgang mit dem nach jahrelanger Gutgläubigkeit gegenüber den Sauberkeitsversprechen der Automobilindustrie so plötzlich akut gewordenen Problem. Anstatt eine bundeseinheitliche Regelung anzustoßen, verwies das Gericht in diesem Fall auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der den entsprechenden Luftreinhalteplänen der Städte und Kommunen zugrunde liegen solle. Auch Ausnahmeregelungen wurden angeregt, bspw. für Handwerker, die ohne Dieselfahrzeuge und -Gerätschaften nicht arbeiten können. Wirkliche Klarheit schafft das alles nicht. Für einige Empörung wird sicherlich auch die Entscheidung des Gerichts gegen eine finanzielle Ausgleichpflicht sorgen. Keine saubere Lösung also, vielmehr wird die eh schon dicke Luft nur noch dicker und dicker.

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