Kommentar

Dickes Ende

Die Bundesregierung musste nach der abrupten Verhängungdes Förderstopps, die eine Protestwelle quer durch die gesamte Baubranche ausgelöst hatte, kurzfristig zurückrudern. Das am 24. Januar 2022 verkündete komplette "Aus" der KfW-Förderung wurde revidiert und Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck ordnete an, dass Bauwillige, die bis eben diesem Tag bereits einen Antrag auf Förderung gestellt hätten, nachPrüfung der Unterlagen weiter mit einer Zusage durch die KfW rechnen könnten. Nach Ansicht der politischen Führung konnte man sich einmal mehr gegenseitig auf die Schulter klopfen, denn der gewollte Förderstopp blieb als politische Botschaft erhalten, und gleichzeitig hoffte man, durch die "Nun-doch-Förderung" der bis zum 24. Januar eingegangenen Anträge die Gemüter gekühlt zu haben. Doch weit gefehlt. Ein lautstarkes "Denkste!" schallte nun unter anderem aus Hamburg in Richtung Berlin zurück. Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen empfahl seinen Mitgliedern, die Bundesrepublik Deutschland auf Schadenersatz zu verklagen. "Minister Habeck hat in den vergangenen Tagen versucht, den Eindruck zu erwecken, dass mit seinem Stopp des Förderstopps alles wieder gut sei. Dem ist aber nicht so", sagte Andreas Breitner, Direktor des Verbands. Nach einer Erhebung des Verbands verlieren allein im Norden Wohnungsunternehmen durch die Kappung des Förderzuschusses rund 50 Millionen Euro, der Bau von 2000 Wohnungen stehe auf der Kippe. Auch der bayerische Wohnungswirtschaftsverband schlug seinen Mitgliedern vor, Klage einzureichen. Die Empfehlung der Verbände jetzt als populistisches Säbelrasseln abzutun, da das KfW-Förderprogramm eh zum Monatsende ausgelaufen sei, wäre zu kurz gegriffen. In der Praxis konnten sich Unternehmen bisher auf die gesetzten Daten für Förderzeiträume verlassen und ihre Planungen dahingehend anpassen. Anträge konnten bis zum Ende jedes Förderungszeitraums eingereicht werden. Dieses Datum wurde jedoch vorgezogen mit der Begründung, dass der Fördertopf erschöpft sei. Kurze Zeit später wurden dennoch Mittel nachgeschossen, um bis zum 24. Januar eingegangene Anträge fördern zu können. Hier sehen Juristen einen möglichen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Fördermittelvergabe. Man darf also durchaus gespannt sein, ob solche Klagen Erfolg haben und dem überstützten Förderstopp der Bundesregierung womöglich noch ein dickes Ende droht.

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