Kommentar

Flaschenhals

von: Kai-Werner Fajga
Seit Jahren bemängeln Bauunternehmen, dass die Mühlen der Behörden im Bauwesen in Deutschland besonders langsam mahlen, und dass immer mehr Vorschriften und Einschränkungen hinzukommen, anstatt dass Hürden bei der Erteilung von Baugenehmigungen abgebaut werden.

In Zeiten des wirtschaftlichen Wachstums mussten sich Auftraggeber dem beugen, es blieb bei Forderungen. Aktuell steckt der Wohnungsbau in einer Krise und überbordende Bürokratie wird als großes Hemmnis angesehen, der den Weg aus der Talsohle verlängert – wenn nicht gar verhindert.

"Der Flaschenhals liegt aus unserer Sicht ganz stark bei den Kommunen, weil die ganz einfach die Kapazitäten in den Planungsämtern nicht haben", sagte beispielsweise Peter Bresinski, Präsident des Verbands baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen vor Kurzem. In die gleiche Kerbe schlug auch Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer des BVMB, der jüngst sagte: "Der Bund tritt bei der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren auf der Stelle." Immerhin ist das Problem der Bundesregierung und der Vorgängerregierung hinlänglich bekannt, laut Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2017 sollten Bauanträge ab 2022 digital eingereicht werden können. Nach aktuellem Stand der bundesweiten "OZG-Referenzimplementierung" für digitale Baugenehmigungen biegt die "Einer-für-alle"-Baugenehmigung nun aber auf die Zielgerade ein. Ende Dezember standen demnach 25 Online-Dienste rund um die Baugenehmigung zur Verfügung.

Zehn Bundesländer hätten sich für die Mitnutzung entschieden. Allerdings gibt es auch nach wie vor keine einheitliche Fristenregelung für Behörden, die bundesweit gilt. Dass das auch anders geht, will das Land Niedersachsen beweisen: Dort unterzeichneten Anfang Dezember 2022 Vertreter von Kammern und kommunalen Spitzenverbänden eine gemeinsame Selbstverpflichtung, wonach zukünftig über einen Bauantrag innerhalb von zehn Wochen entschieden werden soll.

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Autor

Kai-Werner Fajga

Chefredakteur Allgemeine Bauzeitung

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