Kommentar

Gefahr abgewendet

von:

Robert Bachmann

Positives Signal aus Brüssel: Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat in dieser Woche über die Einführung einer Europäischen Dienstleistungskarte abgestimmt und im Ergebnis abgelehnt. Entsprechend erleichtert zeigten sich die maßgeblichen Branchenverbände und Gewerkschaften in Deutschland im Nachgang der Entscheidung. "Neuen Einfallstoren für Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit", wie sie mit Einführung des im Januar 2017 vorgeschlagenen Konzepts für eine solche Dienstleistungskarte verbunden gewesen wären, sei damit fürs Erste ein Riegel vorgeschoben, urteilte auch der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes nach Bekanntwerden der Entscheidung. Derartige Schnellschüsse der EU, bei denen eine grundlegend sinnvolle Idee mit dem Teufel im Detail einhergeht, sind dieser Tage nicht selten. So auch im Fall der Dienstleistungskarte: Unternehmen und Selbstständige, die in einem anderen EU-Staat aktiv werden möchten, sollten bei einer heimischen Behörde und in ihrer Sprache die Genehmigung beantragen können. Ein einheitliches elektronisches System würde die Erfassung der Daten und die Ausgabe der Dienstleistungskarte ermöglichen. So sollten administrative und sprachliche Hürden abgebaut werden. Besonders profitieren können hätten nach der Vorstellung der Kommission Unternehmen im Baugewerbe und Handwerker. So begrüßenswert das dahinterstehende Anliegen auch daherkam, so schwierig erwiesen sich u. a. die viel zu kurzen Prüffristen, die in dem Konzept für das Aufnahmeland angesetzt wurden. Das sowie die Genehmigungsfiktion bei Nichteinhaltung dieser Fristen, zu hohe Gültigkeitsdauern für die auf der Karte erfassten Informationen u.v.m. hatten im Vorfeld für viel Kritik und Ablehnung auch bei allen anderen Ausschüssen des Europäischen Parlaments gesorgt. Die drohenden Gefahr, dass auf diese Weise Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards unterwandert werden können, ist nun also vorerst abgewendet. Ob die Idee damit gänzlich vom Tisch ist, bleibt ungewiss. Das muss sie aber auch nicht, denn gegen Bürokratieabbau spricht i. d. R. wenig. Wenn, dann aber in der richtigen Form.

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