Kommentar

Praxisfern

von:

Robert Bachmann

Wenn bestehende Bestimmungen, Vorgaben, Regeln etc. rund um den Bau novelliert werden, scheinen Praxistauglichkeit und effektiver Nutzen in der Konzeptionsphase meist sehr weit hinten anzustehen. Vom neuen Bauvertragsrecht über die Abfallverordnung und die HBCD-Verwirrung bis hin zur umstrittenen Harmonisierung der europäischen Bauproduktnormen hat es allein in diesem Jahr bereits zahlreiche Beispiele gegeben, bei denen Neuregelungen erst mühsam in Abstimmung mit den betroffenen Verbänden und Gewerken in die richtige Spur gebracht werden mussten oder bei denen nach wie vor große Unsicherheiten bestehen, da ihr Inkrafttreten in der vorgesehenen Form erheblich negative Konsequenzen für die Praxis erwarten lässt – sowohl auf wirtschaftlicher Seite als auch vor allem in sicherheitstechnischer Hinsicht. Jüngstes Beispiel sind die in der Betriebssicherheitsverordnung geregelten technischen Schutzmaßnahmen gegen Absturz bei der Bereitstellung von Gerüsten. Laut Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau sowie verschiedenen Gerüstherstellern planen die staatlichen Arbeitsschutzbehörden aktuell ein neues Regelwerk, in dem systemintegrierten Sicherungsgeländern Vorrang vor allen anderen Sicherungsmaßnahmen eingeräumt werden soll.

Klingt für den Laien erst einmal unverdächtig. Das Problem ist nur, dass derartige Lösungen im deutschen Gerüstmaterialbestand so gut wie nicht vorhanden sind. Innung, Verband und Hersteller sehen den Bestand bei Inkrafttreten eines solchen Regelwerks unmittelbar bedroht. Dessen geschätzter Wert liege immerhin bei 4,5 bis 5 Mrd. Euro. Bisherige Untersuchungen hätten dabei noch keinen Nachweis darüber geliefert, dass integrierte Sicherungslösungen einen besseren Schutz bieten würden als externe Maßnahmen. Nicht zuletzt steht die berechtigte Befürchtung im Raum, dass sich Betriebe, die sich erst gar nicht um etwaige Sicherungsbestimmungen kümmern, über niedrigere Preise einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Betrieben verschaffen, die dann für teures Geld neue Gerüstsysteme anschaffen müssen. Das eigentliche Problem, so auch die Branchenvertreter, sind nämlich die Kontrollen auf den Baustellen, die häufig gar nicht stattfinden. Sicherheit geht vor – so viel ist klar. Die Regeln dafür sollten aber dort ansetzen, wo sie auch umgesetzt werden – in der Praxis.

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