Kommentar

Schlechter Kompromiss

von: Kai-Werner Fajga
Nachdem Bundeskabinett und Bundestag der Mantelverordnung zugestimmt haben, steht die Abstimmung im Bundesrat nun an. Sie soll final über die Verordnung zur Verwertung mineralischer Abfälle abstimmen – doch die Kritik an dem neuen Papier will nicht abreißen.

"Es besteht weiterhin erheblicher Korrekturbedarf am gegenwärtigen Entwurf der Mantelverordnung", wiesen Christine Buddenbohm, Geschäftsführerin vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe, und René Hagemann-Miksits, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, Anfang Juni anlässlich der Sachverständigenanhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags hin. "Die vorliegende Mantelverordnung stellt bei weitem keinen so guten Kompromiss dar, dass die Abbruchbranche sich damit zufriedengeben könnte", äußerte sich jüngst Andreas Pocha, Geschäftsführer des Deutschen Abbruchverbands.

Schon beinahe gemäßigt kommentierte der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) das Ringen um die Inhalte, dass "auf alle Beteiligte noch einiges an Arbeit wartet, um das Projekt auch in der Praxis zum Erfolg zu führen." Die Beschlussfassung des Bundestags sei ein wichtiger Schritt gewesen und die konstruktive und beharrliche Arbeit der letzten Wochen habe sich gegen viele Widerstände als richtig heraus-gestellt. Der Verband habe zwar Verbesserungen der nun vorliegenden Mantelverordnung gegenüber den ersten Entwürfen festgestellt, aber: "Es ist jedoch auch keine Überraschung, dass wir bei allen erzielten Fortschritten noch erhebliche Kritikpunkte sehen, die in nächster Zeit angegangen werden müssen", erklärt Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse. Alle Verbände sind sich einig, dass mit der Verabschiedung kein Schlussstrich gezogen werden darf. Mit Inkrafttreten der neuen Mantelverordnung müsse ein kontinuierlicher Mechanismus der Überprüfung und Nachbesserung etabliert werden. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist, dass es einer rechtssicheren Regelung für das Ende der Abfalleigenschaft von gütegesicherten Recyclingbaustoffen bedurft hätte.

Ein weiterer, dass bisher keine übergreifende Bund-Länder-Deponiestrategie erarbeitet wurde. Mineralische Recycling-Baustoffe blieben gegenüber Primärmaterialien in der Praxis der Verordnung weiter "Baustoffe zweiter Wahl", kommentierte Buddenbohm. "Ziel der Mantelverordnung ist es (...), bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an den Schutz von Boden und Grundwasser festzulegen", heißt die offizielle Vorgabe des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMI). Und direkt im Anschluss, dass "mit der Ersatzbaustoffverordnung die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden sollen."

Es drängt sich nicht nur angesichts der harschen Kritik der Verbände der Eindruck auf, dass der Gesetz-geber die Tragweite seiner Verordnungen entweder selbst nicht zu überschauen vermag, oder gravierende Mängel in Kauf genommen werden, die dem eigentlichen Ziel der Verordnung entgegenstehen. Letztlich erscheint das Handeln des BMI zumindest inkonsequent gegenüber den allseits vernehmbaren, lauten Rufen der Politik nach Konsequenz im Klimawandel.

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