Kommentar
Sondervermögen
von: Kai-Werner FajgaEs sei keine Zeit mehr zum taktieren, Milliarden-Investitionen seien notwendig. Gleichwohl glaubte niemand wirklich, dass nach der gerade erst erfolgten Bundestagswahl und den anschließenden Sondierungsgesprächen vor April mit einer Regierungsbildung zu rechnen sei. Nun soll alles deutlich schneller gehen, denn nachdem US-Präsident Donald Trump jüngst angekündigt hatte, Militärhilfen für die Ukraine einzustellen, hatten sich CDU- und SPD-Spitzen getroffen, um noch vor dem kommenden EU-Gipfel über finanzielle Hilfen für die Ukraine zu beraten.
CDU-Kanzlerkandidat Merz und auch der SPD-Chef Klingbeil hätten laut Medienberichten betont, dass nicht nur für die Ukraine und die Landesverteidigung finanzielle Klarheit geschaffen werden müsse, sondern auch für andere Bereiche wie Infrastruktur, Soziales und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. Und plötzlich wird mit gigantischen Summen hantiert – 400 Milliarden Euro sollen als Sondervermögen für die Bundeswehr geschaffen werden und zusätzlich 500 Milliarden Euro für die Infrastrukturmaßnahmen. Da die Union und Kanzlerkandidat Merz zusätzliches Geld über eine Reform der Schuldenbremse ablehnten, wurde nun über Sondervermögen gesprochen, die letztlich wie Kredite getilgt werden müssen. Für diese ist ein Bundestagsbeschluss für eine Grundgesetzänderung notwendig, und dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
Der Beschluss ist allerdings – da die Bundesregierung noch nicht gebildet ist – kurzfristig nicht zu erwarten. Deshalb beratschlagten die Parteispitzen ad hoc, um mit der noch bestehenden Bundesregierung einen Beschluss herbeizuführen, und einigten sich auf eine Lockerung der Schuldenbremse und ein Sondervermögen. Es ist also durchaus möglich, dass jetzt kurzfristig Tatsachen geschaffen werden, die vor allem der Baubranche zugute kommen würden, und das wäre auf den ersten Blick eine ebenso schnelle wie positive Nachricht.
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