Krampe entwickelt Systemlösung

Gebrauchsmusterschutz für Unterfahrschutz erhalten

Coesfeld (ABZ). – Zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer schreibt der Gesetzgeber an Nutzfahrzeugen und Anhängern einen Unterfahrschutz im Fahrzeugheck vor. Er besteht aus einem Querprofil, das mit Stützen am Fahrzeugrahmen befestigt ist und die Kräfte bei einem Auffahrunfall aufnehmen kann. EU-Richtlinien geben den Abstand des Profils zum Boden und zum Fahrzeugheck genau vor, ebenso sind die Druckkräfte genau definiert, die der Unterfahrschutz bei Verkehrsunfällen im Falle einer Kollision absorbieren muss.
Krampe Nutzfahrzeuge
Die schwenkbare (a) und klappbare (b) Ausführung des Unterfahrschutzes. Foto: Krampe Fahrzeugbau

Um auch bei unterschiedlichen Rädergrößen und Achsaggregaten immer den Richtlinien zu entsprechen, wird die Höhe der Stützen bei Krampe an das jeweilige Fahrzeug angepasst. Die Anforderungen an den Unterfahrschutz ändern sich in der Praxis je nach Einsatzgebiet. So ist es bei Baustellenfahrzeugen oft vorteilhaft, dass der Unterfahrschutz hochgeklappt werden kann. Kunden wissen den Vorteil zu schätzen, dass sie dadurch beim Fahren im schweren Gelände mehr Bodenfreiheit haben und beim Rückwärtskippen dichter an den bestehenden Haufen heranfahren können. Im Gemüsebau, wo beispielsweise Kartoffeln oft auf Überladebänder oder in Schüttbunker entladen werden, braucht es einen möglichst großen, hohen Überhang des Fahrzeughecks, der in die Annahmen ragt. Dazu muss der Fahrer den Unterfahrschutz hochschwenken oder nach vorne schieben können. Weil Krampe diese Anforderungen und Bedürfnisse der Kunden kennt, hat das Unternehmen eine Systemlösung für den Unterfahrschutz entwickelt. Nach dem Prinzip eines Baukastensystems mit ersetzbaren Komponenten ermöglicht die modulare Bauweise den flexiblen Austausch der Stützen, sodass der Rammschutz individuell an das Fahrzeug angepasst werden kann.

Je nach Kundenwunsch kann der schraubbare Unterfahrschutz am fertigen Fahrzeug nahezu beliebig gewechselt werden, teilt der Hersteller mit. Soll ein Fahrzeug beispielsweise nachträglich größere Reifen bekommen, lasse sich der Unterfahrschutz ersetzen. Ebenso verhalte es sich, wenn der Unterfahrschutz nachträglich mit einer anderen Funktion ausgestattet werden soll. Die gesetzlich vorgeschriebenen Maße werden dabei Krampe zufolge immer eingehalten.

Die unterschiedlichen Bauarten – starr, klappbar und schwenkbar – liefern für jede Kundenanforderung eine passende Lösung und sind nach neuester europäischer Verordnung genehmigt.

Für die Zulassung wurden ausführliche praktische Belastungstests am firmeneigenen Prüfstand und in Zusammenarbeit mit der technischen Prüforganisation (GTÜ) durchgeführt. Ende des Jahres 2020 erhielt Krampe den Gebrauchsmusterschutz für den neuen modularen Unterfahrschutz. Dieser wird im Rahmen der EU-Typengenehmigung nun bei fast allen Fahrzeugen eingesetzt.

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