Kreditvergabe

Wieder in gewohnten Bahnen

Berlin (ABZ). – Zu den neuen "Leitlinien der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliendarlehen", die der Gesetzgeber als letzten Schritt der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie gerade veröffentlicht hat, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa: "Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung sich letztendlich doch noch dafür entschieden hat, die Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Deutschland – nahezu – 1 : 1 umzusetzen."

Der ZDB hat sich intensiv dafür eingesetzt, die ursprüngliche Umsetzung, die im März 2016 in Kraft getreten war und die zu einem deutlichen Rückgang bei der Kreditvergabe an junge Familien und ältere Bauherren geführt hatte, zu entschärfen. Nun darf der Wert der Immobilie als Sicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung wieder berücksichtigt werden. Die Banken müssen nicht nach starren Regeln vorgehen, sondern dürfen jeden Einzelfall individuell entscheiden. Dabei ist nicht immer vom Worst Case auszugehen. Positive Entwicklungen in der weiteren Lebensplanung, z. B. dass beide Partner nach der Elternzeit wieder arbeiten werden, dürfen berücksichtigt werden.

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