Küstenaufspülungen

Genehmigungen für Sandabbau fehlen

Schwerin (dpa). – Für die Beseitigung der Sturmflut-Schäden an den Küstenschutzanlagen an der Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern könnte der Sand knapp werden. Nach Angaben des für die Lagerstätten zuständigen Energieministeriums gibt es bis auf eine Ausnahmeerlaubnis aktuell nicht eine Genehmigung für die Sandförderung in den Küstengewässern vor MV. Vor der Küste sind 15 Sandabbaugebiete mit einer Gesamtfläche von 400 km² ausgewiesen. Nach Angaben des Ministeriums lagert dort zwar insgesamt ausreichend Sand für den Küstenschutz. Dennoch ist die Sandentnahme bislang lediglich in einem 7 km² großen Gebiet vor dem Darßer Ort per Ausnahmegenehmigung erlaubt.

Als Grund für bislang fehlende weitere Genehmigungen nannte das Ministerium die mit den Verfahren verbundenen aufwändigen Umweltverträglichkeitsuntersuchungen. In den Untersuchungen müssten die Auswirkungen auf die Arten, auf Meeresschutzgebiete, aber auch die Immissionen und der Denkmalschutz bewertet werden. Verbunden mit der Öffentlichkeitsbeteiligung beanspruchten diese Untersuchungen Zeit. Einzig im Gebiet vor dem Darßer Ort hatte das Bergamt bislang einen vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt. Für diese und zwei weitere Lagerstätten laufen die regulären Verfahren. Wann und ob die Genehmigungen kommen, ist offen. Noch ist unklar, wie viel Sand für die Aufspülungen an den Küsten nach der schwersten Sturmflut seit mehr als zehn Jahren benötigt wird. Umweltminister Till Backhaus (SPD) hatte unmittelbar nach der Sturmflut angekündigt, dass dort, wo unmittelbar Leib und Leben gefährdet seien, Aufspülungen zur Abwendung einer akuten Gefahr vorgezogen werden könnten. In solchen Fällen wäre für die Sandentnahmen keine bergrechtliche Genehmigung erforderlich.

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