Lieferkettengesetz

Ausländische Konkurrenz im Vorteil

Wiesbaden (dpa). – Der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen (BIV) warnt vor der Verabschiedung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten in der vorliegenden Form. Das Gesetz soll Unternehmen in die Pflicht nehmen, im Ausland beschaffte Vorleistungsgüter oder Fertigerzeugnisse in allen Phasen ihrer Lieferkette auf mögliche umweltschädigende oder gegen die international anerkannten Arbeitsbedingungen verstoßende Produktionsverfahren zurückzuverfolgen.

Ende Februar 2021 hatten sich die Minister Hubertus Heil, Gerd Müller und Peter Altmaier auf einen Kompromiss zum Lieferkettengesetz geeinigt, der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liegt unterdessen vor. Das Gesetz muss noch durch das Kabinett und vom Bundestag beschlossen werden. Es soll vom 1. Januar 2023 an für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten an gelten, ab 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern.

"Umweltschutz und faire Arbeitsbedingungen sind unbestritten unverzichtbar, aber wir warnen vor unkontrollierbaren juristischen Konsequenzen und kritisieren, dass der Staat versucht, der Bauwirtschaft eine Kontrollpflicht aufzuerlegen, der er selbst nicht nachkommen kann oder will", so Burkhard Siebert, Hauptgeschäftsführer des BIV Hessen-Thüringen. Die Bauwirtschaft sieht unlösbare Probleme in der Umsetzung des Gesetzes. Bessere Sozialstandards im Ausland zu ermöglichen, sei Aufgabe der Politik. "Wir stehen selbstverständlich für Menschenrechte ein und für die Vermeidung von Kinderarbeit. Aber wir können nicht grundsätzlich dafür verantwortlich gemacht werden, wenn in Lieferketten irgendwo auf der Welt dagegen verstoßen wird", so Burkhard Siebert.

Das Lieferkettengesetz wälze politische Verantwortung auf privatwirtschaftliche Unternehmen ab. Während jedes Bauunternehmen mit Sitz in Deutschland betroffen sei, wären ausländische Unternehmen mit einer rechtlich unselbständigen Zweitniederlassung in Deutschland ausgenommen. Ausländische Konkurrenten wären im Vorteil. "Und falsch ist die Aussage, dass davon nur große Unternehmen betroffen seien. Es gehe um die gesamte Lieferkette, und damit sei auch der Mittelstand betroffen."

Der BIV-Hauptgeschäftsführer sagt einen Bürokratieanstieg voraus und kritisiert die angedrohten Sanktionen bei Gesetzesverstößen: "Die Sanktionen für die Bauunternehmen sollen am Umsatz festgemacht werden. Dabei haben wir eine geringere Marge als andere Industrien. Unsere Betriebe wären bei Sanktionen also stark benachteiligt.

Und die schärfste Sanktion soll der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen sein, dann hätten die billigen ausländischen Anbieter keine deutsche Konkurrenz mehr." Die Politik müsse das Lieferkettengesetz korrigieren. "Wenn es so bleibt, werden Bundesregierung und Gesetzgeber die heimischen Bauunternehmen schädigen", warnt Burkhard Siebert.

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