Lkw-Fahrer dürfen einkehren
Lehre (dpa). – Nach Kritik an der schwierigen Lage der Lkw-Fahrer an Niedersachsens Raststätten und Autohöfen ist die Corona-Verordnung geändert worden. In der dortigen Gastronomie dürfen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer demnach bewirtet werden. Es habe dringenden Handlungsbedarf gegeben und "wir sind sehr dankbar, dass sich Niedersachsen dem jetzt auch angeschlossen hat", sagte der Vorstandssprecher vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Dirk Engelhardt.
ABZ-Stellenmarkt
Relevante Stellenangebote
Maschinen-/Anlagenbediener (m/w/d) - Bereich..., Reichertshofen
ansehen
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, lassen Sie sich doch zum Thema auf dem Laufenden halten
- Themen Newsletter Sonstige Hersteller bestellen