Lkw-Fahrer dürfen einkehren

Lehre (dpa). – Nach Kritik an der schwierigen Lage der Lkw-Fahrer an Niedersachsens Raststätten und Autohöfen ist die Corona-Verordnung geändert worden. In der dortigen Gastronomie dürfen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer demnach bewirtet werden. Es habe dringenden Handlungsbedarf gegeben und "wir sind sehr dankbar, dass sich Niedersachsen dem jetzt auch angeschlossen hat", sagte der Vorstandssprecher vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Dirk Engelhardt.

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