Makler wollen klagen

Kabinett beschließt Mietpreisbremse

BERLIN (ABZ). - In gefragten Gegenden sollen Mieter in Deutschland künftig vor zu starken Preissprüngen geschützt werden. Das Kabinett beschloss kürzlich in Berlin die sogenannte Mietpreisbremse. Das Konzept von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht vor, dass bei Neuvermietungen die Miete nur noch höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen soll. Wo diese Decklung gelten wird, sollen die Länder festlegen. Ausgenommen werden aber Neubauten, damit der Bau neuer Wohnungen nicht abgewürgt wird. Wohnungsmangel gilt in Ballungsgebieten als Hauptgrund für die Preissteigerungen.

"Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben", sagte Maas. "Mehr als 30 oder 40 % Mietsteigerung in einigen Ballungsgebieten sind einfach inakzeptabel." Nun muss noch der Bundestag zustimmen und der Bundesrat Stellung nehmen – es ist kein zustimmungspflichtiges Gesetz. Die Neuregelung soll in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten. Makler sollen dann nach dem Besteller Prinzip vom Auftraggeber bezahlt werden – bisher tragen meist die Mieter bei Vertragsabschluss die Kosten, auch wenn der Makler vom Vermieter eingeschaltet wurde.

Linke und Grüne sehen im Paket von Union und SPD eine Alibi-Lösung, weil Neubauten ausgenommen werden. Durch den weiter ungebremsten Anstieg bei Neubauten könnte automatisch die Durchschnittsmiete nach oben gezogen werden, kritisierte Linken-Fraktionsvize Caren Lay.

Entsprechend geringer falle die Preisdämpfung durch die Bremse bei anderen Neuvermietungen aus. Ausgenommen sind zudem auch Vermietungen nach "umfassender Modernisierung", die schwammige Definition könnte Rechtsstreitigkeiten Vorschub leisten. In der vergangenen Woche hatten sich Maas und die Fraktionsspitzen von Union und SPD auf die Details geeinigt, die nun beschlossen wurden. Die Bundesländer können fünf Jahre lang festlegen, in welchen Gegenden die Bremse greifen soll. Besonders umstritten ist der Makler-Passus. Die Branche hat bereits Verfassungsbeschwerde angekündigt und fürchtet um ihre Aufträge, weil Vermieter aus Kostengründen die Wohnungsvermittlung selbst übernehmen könnten.

Der Protest richtet sich zudem dagegen, dass ein Makler bei Aufträgen von Suchenden keine Mietwohnung anbieten darf, die er auch anderen anbietet. "Möchte ein Mieter künftig bspw. von Hamburg nach München ziehen, kann ihm ein Münchner Makler keine Wohnung mehr anbieten, die er schon in seinem "Bestand" hat, auch wenn der Wohnungsuchende dafür bezahlen möchte", kritisierte der Präsident des Immobilienverbands IVD, Jens-Ulrich Kießling. "Das ist lebensfremd und wird den Interessen tausender Wohnungsuchender nicht gerecht." Der Deutsche Mieterbund lobte im Grundsatz das Konzept. "Das ist ein wichtiger Schritt, um insbesondere den drastischen Anstieg der Wiedervermietungsmieten in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten zu begrenzen", meinte Direktor Lukas Siebenkotten.

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