Mantelverordnung

bvse sieht umfassenden Nachbesserungsbedarf

Bonn/Berlin (ABZ). – Anfang November hat der Bundesrat dem aktuellen Entwurf der Mantelverordnung zugestimmt. Damit nähert sich das nunmehr 16 Jahre andauernde Gesetz-gebungsverfahren der Zielgeraden. Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. (bvse) sieht jedoch nach wie vor umfassenden Nachbesserungsbedarf. "Mit den Beschlüssen des Bundesrates vom 6. November 2020 wurden unsere wesentlichen Kritikpunkte nicht berücksichtigt.

Dies betrifft sowohl den Produktstatus für Ersatzbaustoffe wie auch eine Länderöffnungsklausel für die Verfüllung von Abgrabungen und ein einheitliches Ana-lyseverfahren sowohl für Recycling, Verfüllung als auch für die Deponierung von mineralischen Abfällen", fasst Jürgen Weber, bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachverbandes Mineralik, die Ergebnisse der jüngsten Vorstandsberatung zusammen. Aus Sicht des bvse ist es ein Rückschritt für die Branche, dass alle Ersatzbaustoffe zukünftig wieder dem Abfallregime unter-liegen sollen.

In fünf Bundesländern genießen Recyclingbaustoffe, welche für den offenen Einbau ohne technische Sicherungsmaßnahmen geeignet sind, bereits jetzt Produktstatus. Nach Auffassung des bvse müsse der Gesetzgeber eine Regelung zum Ende der Abfalleigenschaft zumindest für Ersatzbaustoffe der besten Qualitäten auf Bundesebene finden. Andernfalls werde die Mantelverordnung nicht wie gewünscht zu mehr Akzeptanz von Ersatzbaustoffen beitragen.

Viele Unternehmen in der Mineralikbranche seien zudem darauf angewiesen, dass die Möglichkeit der Verfüllung von Abgrabungen auf der Basis einer erweiterten Länderöffnungsklausel erhalten bleibt, so wie dies auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung politisch vereinbart sei. Der bvse befürchtet, dass ohne Länderöffnungsklausel die Genehmigungsbehörden keine Einzelfallgenehmigungen jenseits von Z0/Z0* erteilen. Die Praxis zeige, dass der Vollzug hierfür ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften benötigt. Die zuständigen Genehmigungsbehörden hätten auch nicht die personellen Kapazitäten, jeden Einzelfall gesondert, "ohne Richtschnur von oben" zu bewerten, so Weber. "Ohne Einzelfallentscheidungen jenseits von Z0/Z0* für Verfüllungen steuern wir mangels ausreichender DK0-Deponien unweigerlich auf einen Entsorgungsengpass zu."

Eine weitere Forderung des bvse: Der Gesetzgeber muss sich auf ein einheitliches Analyseverfahren für Recycling, Verfüllung und Deponierung von mineralischen Abfällen und Reststoffen festlegen. Für Praktiker sei dies von entscheidender Bedeutung: Bereits jetzt seien häufig Doppelanalysen im Feststoff erforderlich, beispielsweise wenn Haufwerksanalysen die Z-Werte nach LAGA in der Feinfraktion (< 2 mm) überschreiten und dann zusätzlich in der Gesamtfraktion nach Deponieverordnung untersucht werden müsse. Mit weiteren Elutionsverfahren, wie dem Säulenversuch sowie unterschiedlichen Wasser-/Feststoffverhältnissen im Schüttel-verfahren, seien trotz aller Fachkunde und Sachkenntnisse aller Beteiligten Fehlinterpretationen, Unsicherheiten und nicht kalkulierbare Risiken in der Angebotslegung von Entsorgungsleistungen vorprogrammiert.

"Man muss es in dieser Deutlichkeit sagen: Wenn diese drei Punkte nicht beachtet werden, wird es deutschlandweit zu einer massiven Mengenverschiebung in die ohnehin knappen Deponien kommen. Der Einsatz von Recyclingbaustoffen und die sonstige Verwertung im Zuge der Verfüllung von Abgrabungen werden zurück-gehen. Die noch vorhandenen Deponie-kapazitäten werden über Gebühr belastet und innerhalb weniger Jahre erschöpft sein", gibt Weber zu bedenken.

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