Mantelverordnung

Eine Chance für die Kreislaufwirtschaft?

Deutscher Abbruchverband e.V. (DA) Abbruch
Im Rahmen von Fachbeiträgen renommierter Referenten und einem Praxisdialog machte die Veranstaltung auf konkrete Auswirkungen der kommenden Gewerbeabfallverordnung und der Mantelverordnung aufmerksam. Foto: Deutscher Abbruchverband

Berlin (ABZ). – Der Deutsche Abbruchverband e. V., der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e. V., haben in Berlin in einer Gemeinschaftsveranstaltung unter dem "Fachdialog Kreislaufwirtschaft" den Referentenentwurf der Mantelverordnung sowie die Gewerbeabfallverordnung auf den Prüfstand gestellt.

Im Rahmen von Fachbeiträgen renommierter Referenten und einem Praxisdialog machte die Veranstaltung auf konkrete Auswirkungen der kommenden Gewerbeabfallverordnung und der Mantelverordnung aufmerksam. Hauptzielgruppe der Veranstaltungen waren Bundestagsabgeordnete des Umweltausschusses. Durch die Veranstaltung sollte jenen Abgeordneten unter anderem die Relevanz der anfallenden Recyclingbaustoffe aufgezeigt werden.

Der Bausektor stellt eine Branche von herausragender volkswirtschaftlicher Bedeutung dar. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, maßgeblich in den Ballungsräumen, und die Errichtung und Modernisierung öffentlicher Gebäude insbesondere im Gesundheits-, Altenpflege- und Bildungssektor sind nur wenige Beispiele. Für die Bewältigung dieser Aufgaben ist der Einsatz von ca. 550Mio. t mineralischen Baustoffen notwendig, von denen 180 Mio. t im Zuge von Bau- und Abbruchmaßnahmen generiert werden.

Kernaussage der Veranstaltung ist die Forderung nach einem Dreiklang zwischen Ressourcenschonung, Grundwasser- und Bodenschutz und Abfallvermeidung. Erneut auf den Prüfstand wurde unter anderem das Ableitungskonzept des BMUB gestellt, welches zu überbordenden Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Bau-und Abbruchabfällen führt und darüber hinaus als intransparent und wissenschaftlich überholt bewertet wurde. Hinsichtlich der Gewerbeabfallverordnung werden die Anforderungen an die Getrennthaltung als nicht umsetzbar und praxisfern gesehen.

Im Rahmen eines Praxisdialogs zwischen dem Vorsitzenden des Umweltausschusses des HDB, Thomas Paetzold und Prof. Uwe Görisch wurde deutlich, dass mit dem Referentenentwurf die Ziele des BMUB, mit der Mantelverordnung ein konsistentes und einheitliches Regelwerk für die Erhöhung der Akzeptanz des Einsatzes von mineralischen Ersatzbaustoffen und Böden zu schaffen, weder regulatorisch noch handwerklich erreicht wird. Im Zuge von Baumaßnahmen anfallende Böden müssen aufgrund immer strengerer Gesetzgebung mehr und mehr deponiert werden. Deponieraum schwindet dadurch zusehends, was zu immer größeren Transportentfernungen und höheren Kosten führt. So müssen häufig Böden mit schweren Lastkraftwagen über Hunderte von Kilometern zur nächsten Deponie transportiert werden, mit entsprechenden negativen Folgen für Umwelt, Verkehr und Straßen. Schlussendlich werden die Mehrkosten durch private und öffentliche Bauherren sowie die Gesellschaft zu tragen sein.

Als Königsweg wird die Möglichkeit der Schaffung eines einheitlichen Regelwerks für Bau- und Abbruchabfälle aufgezeigt. Dem Vortrag von Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher zu dem Thema liegt ein von seiner Kanzlei verfasstes Rechtsgutachten zugrunde, welches die Verbände in Auftrag gegeben haben.

Die Verbände der Bau-, Abbruch- und Recyclingwirtschaft forderten in ihrem gemeinsamen Statement daher:

    1. Dringende Behebung der in den derzeitigen Gesetzesvorhaben zur Gewerbeabfallverordnung und Mantelverordnung vorhandenen regulatorischen Defizite durch Schaffung eines Regelwerkes, das mineralische Bau- und Abbruchabfälle von der Planung des Vorhabens über den Anfall bis hin zur Entsorgung und den Einbau konsistent und durchgängig sowie praxisgerecht regelt.
    2. Harmonisierte Bewertungs- und Beurteilungsgrundlagen für den Anfall, die Verwertung und Beseitigung mineralischer Abfälle sowie daraus hergestellte Ersatzbaustoffe.
    3. Klare und widerspruchsfreie Zuweisung der abfallrechtlichen Verantwortlichkeiten in allen Phasen des Projektgeschehens (von der Planung über die Bauausführung bis hin zur Verwertung oder Beseitigung). Abfallerzeuger im Baubereich ist der Bauherr!
    4. Ausgewogene Regelungen im Sinne eines gleichgewichteten Dreiklangs der Schutzziele Ressourcenschonung, Abfallvermeidung sowie Grundwasser- und Bodenschutz.
    5. Praktikable und unbürokratische Regelungen, die Recycling-Baustoffe und Böden mit Produktstatus nicht diskriminieren, sondern deren Einsatz analog zu Primärbaustoffen ermöglichen.

    ABZ-Stellenmarkt

    Relevante Stellenangebote
    Geschäftsführer, Bauleiter, Sprengberechtigte,..., Peißenberg  ansehen
    Service-Techniker (m/w/d) für Baumaschinen &..., München  ansehen
    Service-Techniker / Mechatroniker (m/w/d) für..., Düsseldorf, Herne,...  ansehen
    Alle Stellenangebote ansehen

    Ausgewählte Unternehmen
    LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

    Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

    Gebrauchtmaschinen Angebote

    DBMB - Die Baumaschinen Börse
    DBMB - Die Baumaschinen Börse

    ABZ-Redaktions-Newsletter

    Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

    Jetzt bestellen