Mantelverordnung passiert Bundesrat

Verbände warnen vor höheren Kosten

Berlin (ABZ). – Der Bundesrat hat den Entwurf der Mantelverordnung mit umfangreichen Änderungsmaßgaben beschlossen. Damit gehen die zähen Verhandlungen um einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für die zukünftige Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe nach mehr als 15 Jahren auf die Zielgerade. Kern des Vorhabens bilden die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Die deutsche Bau- und Abbruchwirtschaft sieht darin jedoch wenig Grund zur Freude. Nach ihrer Ansicht drohen mit der jetzt beschlossenen Fassung eine Zunahme der Deponie-Knappheit und höhere Baukosten.

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und der Deutsche Abbruchverband (DA) kritisieren insbesondere die Entscheidung für eine, gegenüber der Kabinettsfassung deutlich schärfere, Ersatzbaustoffverordnung. Dabei seien die Kernforderungen der Bau- und Abbruchwirtschaft nicht umgesetzt worden. Die Verwertungssituation von Boden werde mit den vorliegenden Beschlüssen weiter angespannt bleiben. Eine sinkende Verwertungsquote bei mineralischen Abfällen und steigender Deponiebedarf seien vorprogrammiert, erklärten die Verbände.

Nachdem der Bundesrat einige wenige Beschlüsse gefasst habe, die der Bund zuvor als "Verkündungshindernisse" bezeichnet habe und solche, bei denen "Nachbesserungsbedarf" bestehe, müsse die Bundesregierung nun erklären, ob sie die Maßgaben übernehmen könne. "Es ist nachvollziehbar, dass Bund und Länder unter ein Vorhaben einen Schlussstrich ziehen wollen, über das nun seit rund 15 Jahren gestritten wird", erklärte Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des HDB. "Die Mantelverordnung wird aber die Planung, den Bau und die Unterhaltung nahezu jeder Straßenbaumaßnahme betreffen." Deshalb sei eine sorgfältige Prüfung angezeigt. Sollte die Mantelverordnung auch von Bundesregierung und Bundestag beschlossen werden, würde dies insbesondere im Straßenbau zu steigenden Baukosten führen. Diese müssten dann auch von öffentlichen Auftraggebern klaglos bezahlt werden, so Babiel.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, ergänzte: "Wir appellieren an Bundesregierung und Bundestag, ihre Zuständigkeit und ihre Kompetenzen zu nutzen und Nachbesserungen im Sinne des Ressourcenschutzes vorzunehmen. Dazu gehört unter anderem, die erweiterten Länder-öffnungsklauseln für Verfüllungen, wie sie der Koalitionsvertrag vorsah, zuzulassen. Mineralische Ersatzbaustoffe müssen über eine geeignete Regelung vom Stigma des Abfalls befreit werden. Recycling-Baustoffe sind kein Abfall, sondern qualitativ hochwertige Baustoffe. Die besten Qualitäten der Recyclingbaustoffe müssen daher auch von der Anzeige- und Katasterpflicht ausgenommen werden." "Bundestag und Bundesregierung sollten auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens ihre Möglichkeiten noch nutzen, um die allseits propagierte Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Ressourcenschonung für mineralische Abfälle in der Mantelverordnung auch Wirklichkeit werden zu lassen. Geschieht dies nicht, muss sich auch die öffentliche Hand als Bauherr auf stark steigende Bau- und Entsorgungskosten einstellen", fügte Andreas Pocha, Geschäftsführer des DA, hinzu.

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