Mehr als 4200 Fälle im vergangenen Jahr

Hohe Zahl von Mindestlohnbetrügern aufgedeckt

Frankfurt am Main (ABZ). – Der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Robert Feiger, hat strengere Maßnahmen gegen Mindestlohnbetrug in Deutschland gefordert. Die Zahl der Arbeitgeber, die sich nicht an die gültigen Lohnregeln hielten, sei nach wie vor hoch, kritisierte der Gewerkschaftschef. "Verstöße gegen Mindestlöhne durch unseriöse und kriminelle Unternehmen betrifft immer noch Zigtausende von Beschäftigten", so Feiger, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist.

Der IG BAU-Chef verwies auf Zahlen, die das Bundesfinanzministerium für das vergangene Jahr vorgelegt hat. Danach leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bundesweit 4220 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstößen ein – Fälle, in denen entweder der gesetzliche Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne nicht korrekt an Arbeitnehmer gezahlt wurden. Die meisten Verstöße habe es dabei auf Baustellen gegeben. Robert Feiger: "Deutlich mehr als 1000 Fälle und damit rund jedes vierte Ermittlungsverfahren wegen Lohnbetrügereien wurde gegen Baufirmen eingeleitet."

Im vergangenen Jahr seien allein gegen Bauunternehmen Bußgelder von mehr als 8,1 Millionen Euro wegen Mindestlohnverstößen verhängt worden. Für Feiger sind die Zahlen ein Beweis, dass Mindestlohnbetrug noch immer ein Problem auf dem Bau ist: "Auch wenn sich der überwiegende Teil der Unternehmen gesetzestreu verhält, sorgen 'schwarzen Schafe' mit ihren Machenschaften immer noch für 'Wild-West-Methoden' auf manchen Baustellen".

Die Lohnwillkür einiger Chefs sei unglaublich, so der IG BAU-Vorsitzende: "Es ist nicht nur unanständig, den Beschäftigten keine Tariflöhne zu zahlen. Ihnen dann auch noch den vorgeschriebenen Mindestlohn vorzuenthalten, das ist kriminell." Um den Mindestlohnbetrug wirksam einzudämmen, fordert Feiger eine Ausweitung der Kontrollen durch den Zoll, eine deutliche Erhöhung der Bußgelder und eine gesetzliche Regelung, die Firmen automatisch verpflichtet, entgangenen Arbeitslohn nachzuzahlen.

Feiger sprach sich auch für ein wirkungsvolles öffentliches Mindestlohn-Melderegister aus, in dem Verstöße von Unternehmen eingetragen werden und auf dessen Grundlage "schwarze Schafe" von Vergaben öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Feiger: "Und dazu zählt auch schon, wenn ein Unternehmen bei Auftragsangeboten bewusst falsch erklärt, dass es die Bestimmungen zu Mindestlöhnen einhält." Wer bei Ausschreibungen falsch spiele und die Regeln nicht einhalte, dürfe keine öffentlichen Aufträge mehr bekommen.

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Seilbaggerfahrer (m/w/d), Jettingen-Scheppach  ansehen
Leitung (m/w/d) der Abteilung Tiefbau, Pullach im Isartal  ansehen
Bauleiter (m/w/d) für Landschaftsbau- und..., Essen  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen