Mehr Geld für Dachdecker und Bauhandwerker

Höhere Mindestlöhne

Berlin (dpa). – Gebäudereiniger, Dachdecker und Mitarbeiter des Baugewerbes bekommen höhere Mindestlöhne. Das geht aus Verordnungen des Bundesarbeitsministeriums hervor, die laut Bundespresseamt Mitte der vergangenen Woche vom Bundeskabinett gebilligt wurden. Die neuen Mindestlöhne waren von den Tarifparteien Ende 2017 ausgehandelt worden und gelten seit 1. Januar. Die gebilligten Verordnungen erklärten die Lohnuntergrenzen nun für allgemeinverbindlich – ab 1. März gelten sie also für alle Beschäftigten. Von der leichten Anhebung profitieren demnach rd. 5 Mio. Menschen, die in der Baubranche arbeiten, 1 Mio. Gebäudereiniger und 64.000 Beschäftigte im Dachdecker-Handwerk.

Ab 1. Dezember 2020 steigt das Mindestentgelt in Ost- und Westdeutschland für die unterste Lohngruppe einheitlich auf 10,80 Euro/Std. Gelernte Dachdecker bekommen statt 12,25 Euro nun mindestens 12,90 Euro/Std. Im Baugewerbe erhalten Ungelernte nach Lohngruppe I einen Stundenlohn von mindestens 11,75 Euro bundesweit. Facharbeiter (Lohngruppe II) erhalten in Ostdeutschland Mindestlohn wie Lohngruppe I. In Westdeutschland liegt er zunächst bei 14,95 Euro und steigt ab 1. März 2019 auf 15,20 Euro.

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