Mehrwert für Unternehmensführung im Kanalbau

Gütezeichen dokumentiert Qualifikation

Krefeld (ABZ). – Unternehmen, die Abwasserleitungen und -kanäle herstellen oder instand halten und dabei Mindestanforderung bezüglich ihrer Qualifikation einhalten, können das Gütezeichen Kanalbau führen und so ihre fachliche Eignung gegenüber Auftraggebern nachweisen. Antragsteller weisen in einer Qualifikationsprüfung gegenüber dem Güteausschuss der Gütegemeinschaft nach, dass sie die Anforderungen RAL-GZ 961 erfüllen, erklärt diese.

Bei der obligatorischen Nachweisführung unterstützen vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft beauftragte Prüfingenieure die Antragsteller und führen hierzu mindestens eine Firmen- und Baustellenprüfung durch. Sind alle Anforderungen erfüllt, erstellt der Prüfingenieur entsprechende Berichte zu den Prüfungen und der Vorstand der Gütegemeinschaft verleiht auf Empfehlung des Güteausschusses der Gütegemeinschaft das Gütezeichen Kanalbau.

Mit dem Qualifikationsnachweis sind die Unternehmen für Ausschreibungen grundsätzlich gut gerüstet. "Darüber hinaus schafft das Durchlaufen einer Zertifizierung weitere Vorteile", diese Meinung vertritt Dipl.-Ing. David Gläser. Für den Geschäftsführer der Heikaus KS Kanalsanierungen GmbH, Krefeld, wird durch Zertifizierungen nicht nur die Qualität gesichert und nach außen dokumentiert. "Wenn man alle Schritte durchlaufen hat und alles miteinander verzahnt, schafft das wichtige organisatorische Strukturen im Unternehmen, die man braucht, um wettbewerbsfähig zu bleiben", ist Gläser überzeugt.

Zum Leistungsspektrum der Heikaus KS Kanalsanierungen GmbH gehören eigenen Angaben zufolge alle Sanierungsarbeiten in begehbaren und nicht begehbaren Kanälen, den dazugehörigen Bauwerken sowie die Sanierung von Rohrleitungen. Die fachtechnische Qualifikation des Unternehmens wird mit der Erfüllung der Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 als Mitglied beim Güteschutz Kanalbau – Mitglieds-Nr. 6625 – seit März 2013 nachgewiesen. Neben Gütezeichen aus der Beurteilungsgruppe Sanierung (S) – S27.1 (Schlauch-Lining, Warmhärtung (Wasser)) und S42.1 und S42.2 (Sanierung von Bauwerken und begehbaren Kanälen – Maschinelle und manuelle Beschichtung) führte das Unternehmen ein Gütezeichen der Beurteilungsgruppe I (Inspektion).

Das Thema Qualifikation hat seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert im Unternehmen, betont dieses. "Aus Sicht des Bauherrn und des Auftragnehmers muss ein Projekt, um erfolgreich zu sein, auf Basis der technischen Standards termingerecht abgewickelt werden und das zum vereinbarten Preis – wir sehen das genauso und definieren dies als Qualität", so Gläser.

Nach Antragstellung zur Erstprüfung auf ein Gütezeichen einer bestimmten Beurteilungsgruppe wird für das Unternehmen im Online-Servicebereich der Gütegemeinschaft ein entsprechender Bereich freigeschaltet, erklärt dieser. Hier erfasst der Antragsteller die Angaben zur Qualifikation bis zum Firmenprüftermin durch einen Prüfingenieur.

Sind diese Unterlagen vollständig erfasst, erfolgt der Firmenbesuch. Hinzu kommen ein Baustellenbesuch zur Prüfung der Qualifikation auf einer der beantragten Beurteilungsgruppe entsprechenden Referenzbaustelle sowie die Überprüfung der Referenzen mit Blick auf Parameter wie Schwierigkeitsgrad und Quantität der durchgeführten Arbeiten.

Die Ergebnisse der Firmen- und Baustellenbesuche fasst der Prüfingenieur in einem Qualifikationsprüfungsbericht zusammen und legt diesen dem Güteausschuss der Gütegemeinschaft zur Beratung vor. Das Gremium bewertet den Bericht und entscheidet dann über die Vergabe des Gütezeichens. Fällt die Prüfung positiv aus, verleiht der Vorstand der Gütegemeinschaft dem Antragsteller auf Vorschlag des Güteausschusses das Gütezeichen. Fällt die Prüfung negativ aus, informiert der Güteausschuss über notwendige Nachbesserungen.

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