Mietendeckel in Frage gestellt

Berlin (dpa). – Das Berliner Landgericht hat einen Teil des umstrittenen Mietendeckels in der Hauptstadt in Frage gestellt. In einem jetzt ergangenen Urteil stuft das Gericht das bundesweit bisher einmalige Gesetz mit staatlichen Obergrenzen für Mieten zwar als verfassungsgemäß ein. Allerdings könnten diese Grenzen nicht rückwirkend seit 18. Juni 2019, sondern erst seit Inkrafttreten des Mietendeckelgesetzes am 23. Februar 2020 gelten, so die Richter. Mieterhöhungen über die Obergrenzen hinaus wären demnach erst ab März 2020 verboten.

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Projektleitung (m/w/d) , Heilbronn  ansehen
Gerüstbauer mit Fahrerlaubnis C/CE, Sarstedt Heisede  ansehen
Gerüstbauer – auch als Quereinsteiger , Ochtendung  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen