Mietpreisbremse verschärft
Berlin (dpa). – Die bis 2025 verlängerte und verschärfte Mietpreisbremse ist am Mittwoch (1. April) in Kraft getreten. Wo sie gilt, darf ein Vermieter beim Bewohnerwechsel in der Regel maximal 10 Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Erstmals können Mieter zu viel gezahlte Miete auch nachträglich zurückfordern, für bis zu zweieinhalb Jahre.
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