Mindestlöhne: Tarifkonflikt beigelegt
Berlin (ABZ). – Die Gremien der Arbeitgeberverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, haben das am 18. Oktober in Frankfurt erzielte vorläufige Verhandlungsergebnis zum Thema Mindestlöhne mit großer Mehrheit bestätigt. Zuvor hatte bereits die IG Bau für die Arbeitnehmerseite ihre Zustimmung erklärt. Damit steigen ab dem 1.Januar 2018 die Mindestlöhne 1 und 2 in jeweils zwei Schritten auf 12,20 Euro bzw. 15,20 Euro. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Der Mindestlohn 1 gilt bundesweit für Helfertätigkeiten auf dem Bau. Der Mindestlohn 2 gilt nur in den westlichen Bundesländern. Er wird für Facharbeiter gezahlt. Neben der Höhe der Mindestlöhne wurde auch vereinbart, eine Expertenkommission einzusetzen, die unter anderem prüfen soll, wie die Einhaltung des Mindestlohns 2 besser kontrolliert werden kann.