Mit zinslosen Krediten

Mecklenburg-Vorpommern fördert Sozialwohnungen

Schwerin (dpa). - Wohnungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern bekommen für den Bau von Sozialwohnungen statt staatlicher Zuschüsse künftig zinslose Kredite, die sie nur zum Teil zurückzahlen müssen.

Mit der beschlossenen neuen Förderrichtlinie reagiere die Landesregierung auf die Preissteigerungen am Bau und schaffe zugleich mehr Flexibilität für die Unternehmen, sagte Bauminister Christian Pegel (SPD) nach der Kabinettssitzung in Schwerin. Bislang hatte das Land Zuschüsse von maximal 850 Euro je Quadratmeter gewährt.

Nun erhalten die Wohnungsunternehmen je nach Förderstufen und Region Darlehen zwischen 2730 und 3075 Euro je Quadratmeter. Die Kreditlaufzeit liegt bei 40 Jahren. Abhängig vom gewählten Förderweg werden den Unternehmen 25 oder 35 Prozent der Tilgungssumme erlassen. Das können etwa bei einer 80 Quadratmeter großen Sozialwohnung bis zu 86.000 Euro sein und damit mehr als die bislang gewährten Zuschüsse. Die Miet- und Belegungsbindung für diese geförderten Wohnungen wird von 20 auf 40 Jahre verdoppelt.

Wegen der hohen Baukosten und der langfristigen Mietpreisbindung hatten Wohnungsunternehmen den Bau neuer Sozialwohnungen zuletzt erheblich eingeschränkt. Das Land verspricht sich von der neuen Förderung nun einen Trendwandel - insbesondere in Rostock und Greifswald. Für die beiden Universitätsstädte, in denen der Mangel an bezahlbarem Wohnraum besonders groß ist, gelten die höchsten Fördersätze.

Laut Minister stehen für den „Mietwohnungsneubau sozial” in diesem Jahr insgesamt 47 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln bereit. Über das seit 2017 gültige Vorgängerprogramm sei der Bau von 1629 Wohnungen mit rund 88 Millionen Euro gefördert worden.

„Die Wohnungsunternehmen erhalten mit den Darlehen und den großzügigen Tilgungsnachlässen erheblich mehr Spielraum beim Wohnungsneubau”, erklärte Pegel. Die Förderung auf zwei Förderwegen werde beibehalten, um neben Familien mit niedrigem auch Haushalte mit mittlerem Einkommen bei der Wohnungssuche unterstützen zu können.

Bei Mietpreisen von bis zu 6 Euro je Quadratmeter werden 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Kredit bewilligt. Das sind laut Pegel maximal 2925 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, in den Universitätsstädten 3075 Euro. Liegt die Quadratmeter-Miete über 6 Euro und maximal bei 6,80 Euro beträgt die Darlehenshöhe 70 Prozent, also maximal 2730 Euro und in den Uni-Städten 2870 Euro pro Quadratmeter. Alle zwei Jahre können die zuwendungsfähigen Ausgaben an die Entwicklung des Baupreisindexes angepasst werden.

Der Direktor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Andreas Breitner, begrüßte die Reaktion der Schweriner Landesregierung auf die veränderten Bedingungen für den sozialen Wohnungsbau. „Das ist gut so, denn ohne einen kräftigen Schub bei der Wohnraumförderung droht ein massiver Einbruch beim Bau von bezahlbaren Wohnungen. Leidtragende wären nicht nur die Mieterinnen und Mieter, sondern auch die vielen Bauunternehmen im Land”, betonte Breitner. Die am Gemeinwohl orientierten Wohnungsunternehmen würden nun genau prüfen, inwieweit Bauvorhaben angesichts der neuen Förderkulisse machbar seien.

Breitner bedauerte, dass es Mecklenburg-Vorpommern nicht zulasse, die Belegungsbindung für öffentlich geförderte neue Wohnungen teilweise auf sanierte Bestandswohnungen zu übertragen. In andern ostdeutschen Bundesländern sei dies möglich und schaffe mehr Flexibilität für die Wohnungsunternehmen. „Ohne Förderung müssten derzeit bei einem Neubau rund 15 Euro pro Quadratmeter an Miete genommen werden, um wenigstens eine "schwarze Null" zu schreiben”, erklärte der Verbandschef.

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