Nachtfahrverbot auf der Inntalautobahn
Bundesverband legt Beschwerde ein
Frankfurt am Main (ABZ). – Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL sowie andere europäische Logistikverbände und Handelskammern reichen bei der EU-Kommission förmliche Beschwerden zur Meldung eines Verstoßes gegen EU-Recht ein, teilte der BGL nun mit. Konkret haben der BGL und zahlreiche andere europäische Logistikverbände und Handelskammern bei der EU-Kommission jeweils eine förmliche Beschwerde gegen das seit 1. Januar 2021 geltende generelle Lkw-Nachtfahrverbot auf der Inntautobahn und die dadurch verursachte massive Einschränkung der von den EU-Verträgen garantieren Grundfreiheit des freien Warenverkehrs innerhalb der Union eingereicht.
Gegen die anderen bestehenden Maßnahmen Tirols, wie das Sektorale Fahrverbot und die Dosierung (Blockabfertigung), prüft und plant der BGL ebenfalls eine förmliche Beschwerde bei der EU-Kommission einzulegen, die dann die Beschwerde innerhalb von zwölf Monaten überprüfen werde.
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