Neue DGUV Regel „Bauarbeiten“

So geht sicheres Arbeiten am Bau

Berlin (ABZ). – Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die neue Regel „Bauarbeiten“ veröffentlicht. Darin werden die rechtlichen Vorgaben der DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ konkretisiert und damit alle wichtigen Anforderungen für ein sicheres Arbeiten am Bau formuliert. „Mit der Regel wird erläutert, welche Maßnahmen notwendig sind, um Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau).
BG Bau
Die neue DGUV Regel "Bauarbeiten" konkretisiert die rechtlichen Vorgaben der DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“. Abb: BG Bau

Für Bauarbeiten typisch sind Tätigkeiten auf ständig wechselnden Baustellen. Hier verändern sich Arbeitsbedingungen mit jedem Baufortschritt. Dazu kommen regelmäßig neue Projektbeteiligte und unterschiedlichste Wetterlagen. All das führt dazu, dass sich auch Gefährdungen und Risiken immer wieder ändern. Den damit verbundenen Herausforderungen nimmt sich die neue DGUV Regel 101-038 „Bauarbeiten“ an, indem sie konkrete Hinweise zur DGUV Vorschrift 38 formuliert.

Die DGUV Vorschrift ist im April 2020 grundlegend überarbeitet worden. Dabei wurden die Inhalte mit den Anliegen des staatlichen Vorschriftenwerks, zum Beispiel mit der Arbeitsstättenverordnung sowie der Betriebssicherheitsverordnung, abgestimmt. Der Fokus wurde auf die wesentlichen Gefährdungen auf den Baustellen gelegt.

„Mit dieser übersichtlichen Regel wollen wir die Bauwirtschaft unterstützen, die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten zu erfüllen“, betont Bernhard Arenz. Bei den Erläuterungen zu Organisation, Einrichtungen und Arbeitsmitteln im Betrieb werden eindeutige Schwerpunkte benannt. Diese liegen zum Beispiel auf den Themen Prävention von Absturzgefahren, Sicherung von Öffnungen und Vertiefungen sowie Standsicherheit und Tragfähigkeit. Aber auch die Themen sichere Verkehrswege sowie Schutz vor herabfallenden Gegenständen werden benannt.

Wie Arenz ergänzt, richtet sich die neue Regel nicht nur an Unternehmen und Versicherte, sondern auch an Beschäftigte von ausländischen Betrieben, an Bauherren, die in Eigenarbeit nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten mit Bauhelfern ausführen, sowie an Solo-Selbständige. Denn auch diese Gruppen sind unabhängig vom Versicherungsschutz verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Vorschriften wie die UVV Bauarbeiten dienen dem gesellschaftlichen Interesse, Arbeitsunfälle zu verhindern und Gesundheit und Menschenleben zu schützen.

DGUV Regeln werden von den Präventionsfachgremien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (Fachbereiche der DGUV) unter Beteiligung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, der Sozialpartner, des Bundes, der Länder, und weiterer Kreise erarbeitet und enthalten den anerkannten Stand der Technik. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert und sind deshalb eine geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln.

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Ingenieur*in / Geolog*in im Bereich Bodenschutz, Elmshorn  ansehen
Bauleitung (a) im Bereich Grünplanung, Freiburg  ansehen
Ingenieur/-in im Bereich Planung, Neubau, Pflege:..., Berlin  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Gebrauchtmaschinen Angebote

DBMB - Die Baumaschinen Börse
DBMB - Die Baumaschinen Börse

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen