Neue Mantelverordnung erntet Kritik

Verbände fordern Nachbesserung

Berlin (ABZ). – "Die vom Bundeskabinett verabschiedete Mantelverordnung wird nicht zu einer maßgeblichen Steigerung des Recyclings von Bau- und Abbruchabfällen führen, sondern bleibt eine bloße Absichtserklärung." Das erklärten der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband Deutsches Baugewerbe und der Deutsche Abbruchverband anlässlich des Kabinettsbeschlusses über die sogenannte Mantelverordnung.

Die Spezialregelungen der Mantelverordnung über die Verwertung von mineralischen Abfällen aus der Metallindustrie und aus Kraftwerken, wie Schlacken aus Hochöfen und Stahlwerken, Gießereirestsand und Hausmüllverbrennungsaschen seien für die Baupraxis sekundär. Wirklich relevante Stoffströme seien Bodenaushub und mineralische Bauabfälle. Hierauf habe man wiederholt hingewiesen. "Es ist bedauerlich, dass die Mantelverordnung nicht primär auf praktikable Regelungen für die Verwertung mineralischer Bauabfälle ausgerichtet ist, zumal die Verordnung nahezu jede künftige Straßenbaumaßnahme betreffen wird", erklärte René Hagemann-Miksits, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hauptverband der Deutschen Bauindustrie.

Aufgrund der Komplexität der Ersatzbaustoffverordnung habe er nach wie vor Zweifel, ob die Verordnung sowohl für die Bauherren als auch die Bau- und Abbruchunternehmen die Realität widerspiegele und rechtssicher umsetzbar sei. Teurer werde die Entsorgung im Straßen- und Schienenwegebau auf jeden Fall. "Die Bauverwaltungen des Bundes und der Länder, sowie die Deutsche Bahn müssen vor Auftragsvergabe die höheren Entsorgungskosten einkalkulieren", so Hagemann-Miksits.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, wies darauf hin, dass es für gütegesicherte Abfälle zur Verwertung keine Akzeptanz gebe. Damit diese sich auf dem Markt gegen Primärmaterial durchsetzen können, müssten mineralische Bauabfälle nach gütegesicherter Aufbereitung vom Stigma der Abfalleigenschaft befreit werden. "Qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe sind hochwertige Baustoffe und kein minderwertiger Abfall", so Pakleppa. Obwohl sich die Bauministerkonferenz für die Aufnahme von Kriterien zum Erreichen des Abfallendes für mineralische Ersatzbaustoffe eingesetzt habe, fanden die notwendigen Regelungen keinen Eingang in die Verordnung. Pakleppa forderte deshalb eine "Nachjustierung" spätestens mit der nächsten Novellierung.

Andreas Pocha, Geschäftsführer des Deutschen Abbruchverbands, betonte, dass derzeit rund 90 Prozent der mineralischen Bauabfälle im Sinne der Ressourcenschonung durch Aufbereitung und Baustoff-Recycling weitgehend im Stoffkreislauf gehalten werden.

Die Vertreter aller drei Spitzenverbände plädierten dafür, dass nun der Deutsche Bundestag in einer inhaltlichen Befassung entsprechende Regelungsaufträge zum einheitlichen Probenahme- und Analyseverfahren, zur Abfallende-Regelung sowie für eine Bund-Länder-Deponiestrategie in einem Entschließungsantrag formulieren solle.

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