Neue Prüfvorschriften für Bauaufzüge

Mehr Planung und Genauigkeit gefordert

Bauaufzüge Baumaschinenhandel und -vermietung
Auf vielen Baustellen in Deutschland sind schon Transportbühnen-Betreiber mit dem Nachweis der Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) überrascht worden. Foto: BHV Baulog

Limburg an der Lahn (ABZ). - Ein Punkt der zzt. viele Vermieter/Gerüstbauer und auch das Beratungsunternehmen BHV Baulog GmbH aus Limburg an der Lahn beschätigt, ist die Umsetzung der überarbeiteten Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), im Bezug auf Bauaufzüge innerhalb der Unternehmen. Seit 1.Juni 2015, ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Näheres zum Bereich Bauaufzug mit Personenbeförderung findet man insbesondere unter Abschnitt 2, Aufzugsanlagen der BetrSichV.

Auf vielen Baustellen in Deutschland sind schon Transportbühnen-Betreiber mit dem Nachweis der Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) überrascht worden. Die Palette reicht von der Fristsetzung zur Nachprüfung bis zur unmittelbaren Stilllegung. Die Frage ist nun, was tun?

Vier wesentliche Punkte kommen hier insbesondere auf den Vermieter/Betreiber zu: Welchen Umfang kann eine solche Prüfung haben? Welche Auswirkung hat das auf meine Baustelle? Wie sieht die wirtschaftlichste Lösung für mich aus? Wie steuere ich die Ausführung?

Grundsätzlich wird zum Prüfumfang sicherlich der Punkt gehören ob die installierte Anlage den Vorschriften und der Zulassung, also der jeweiligen Baumusterprüfung, entspricht. Des Weiteren sicherlich der Zustand der Anlage selbst und unter Umständen werden auch die Randbedingungen, wie Aufstellgrund und Verankerung, mit in die Betrachtung einbezogen.

Zunächst kann das auf der Baustelle bedeuten, dass bei Außerbetriebnahme wegen fehlender oder nicht bestandener Prüfung Stilllegung erfolgen kann und damit evtl. Regressforderungen gestellt werden können. Was sind denn Mangelpunkte, die in der Praxis öfter auf Baustellen zu sehen sind?

Die verwendeten Teile sind nicht konform mit der Baumusterprüfung, die Verankerung am Gerüst könnte nicht in der Zulassung enthalten sein, der Nachweis des Gerüstes zum Durchleiten der Kräfte fehlt, die Befestigung ist mit nicht zugelassenen Kunststoffdübeln ausgeführt, Verankerung ist nicht wie in der Baumusterprüfung ausgeführt, Überlastmessvorrichtung funktioniert nicht, und einiges mehr. Wirtschaftliche Lösungen sind sicherlich von Unternehmen zu Unternehmen sehr unterschiedlich.

Beginnend mit der ersten Prüfung, die evtl. vom Lieferant einer neuen Maschine angeboten werden kann. Dann die Mitarbeiterqualifikation: habe ich Mitarbeiter, die mit ihrem heutigen Wissen bspw. TÜV, Dekra oder anderen ZÜS's, eine praktische Prüfung umsetzen können und evtl. auftretende Probleme gleich selbst lösen können? Ist es für mich besser, gesammelt Prüfungen auf dem Lagerplatz ausführen zu lassen und nur Wiederholungsprüfungen auf langfristigen Baustellen vor Ort auszuführen? Wie löse ich das Thema Fangtest mit den Ballastgewichten vor Ort? Wie kann ich die Mehrkosten an meine Kunden weitergeben? Welche Aufbauprobleme hat unser Betrieb und wie stelle ich das ab?

Die Steuerung der Abnahmen und Überwachung der Ausführung ist neben der Ausführungsfestlegung wichtig. Wer organisiert die Abnahmen? Wann lasse ich Abnehmen, immer wenn die Anlagen auf den Lagerplatz kommen oder immer am Ende der Frist? Sind die max. Prüfintervalle ausreichend? Vermeide ich "Papierkram" und lasse alle Prüfunterlagen in elektronischer Form bei einem ZÜS hinterlegt?

BHV Baulog sieht die Erarbeitung von maßgeschneiderten Konzepten für einzelne Betriebe, insbesondere mit mehreren Anlagen, als sehr sinnvoll an. Unwirtschaftliche Konzepte können den Kostenaufwand leicht einmal verdoppeln. Manchmal ist eine Sicht von außen sehr sinnvoll um alternative Verfahrensweisen in Betracht zu ziehen.

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