Neue Vorschriften für E-Auto-Ladenetz

Berlin (dpa). – Um die Verbreitung von Elektrofahrzeugen zu fördern, soll es mehr Möglichkeiten zum Aufladen von E-Autos geben. Der Bundestag hat Bauherren deshalb zur Errichtung der notwendigen Infrastruktur verpflichtet. Das vom Parlament verabschiedete Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) schreibt vor, dass auf größeren Parkplätzen von Wohn- und Gewerbegebäuden unter bestimmten Voraussetzungen Leitungs- und Ladeinfrastruktur bereitgestellt werden muss.

"Wer die Anschaffung eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeugs als Alternative zum Verbrennungsmotor plant, will die Batterie seines Fahrzeugs bequem zu Hause, bei der Arbeit oder während des Einkaufens laden können", erklärte der energiepolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Joachim Pfeiffer (CDU). Das neue Gesetz verleihe deshalb der Ladeinfrastruktur den notwendigen Schub, ohne die Gebäudeeigentümer unverhältnismäßig zu belasten.

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