Neuer Gefahrtarif in der Bauwirtschaft

Am 1. Januar 2018 ist der dritte Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in Kraft getreten. Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung verteilt sich damit entsprechend der aktuellen Unfallgefahren neu. Betroffen ist hier vor allem das Zimmererhandwerk, für das erstmals eine eigene Tarifstelle gebildet wird. "Angesichts der Tatsache, dass die Unfallbelastung im Zimmererhandwerk unvermindert hoch ist, musste eine eigene Tarifstelle für Zimmererarbeiten gebildet werden", führt Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU aus. "Für die anderen Gewerbezweige in der Tarifstelle 'Bauwerksbau' wurde die Gefahrklasse dadurch gesenkt." Der Gefahrtarif ist Bestandteil des umlagefinanzierten Beitragssystems der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Höhe der Beiträge deckt dabei immer genau die Ausgaben der BG BAU für das abgelaufene Kalenderjahr.

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