Neues Gesetz beschlossen

Investitionen sollen künftig schneller fließen

Berlin (dpa). - Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, durch das Investitionen in die Infrastruktur etwa im Schienennetz beschleunigt werden sollen. Für den Entwurf der schwarz-roten Koalition stimmten kürzlich neben den Regierungsfraktionen Union und SPD auch FDP und Grüne. Die Elektrifizierung und Digitalisierung von Schienenstrecken soll künftig deutlich schneller realisiert werden können - ebenso wie die Verlängerung von Bahnsteiganlagen oder die Errichtung von Schallschutzwänden.

Bisher dauern Planungs- und Genehmigungsverfahren oft viele Jahre. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sprach von einem „Modernisierungsschub“. Die SPD-Verkehrspolitikerin Kirsten Lühmann sagte, Beteiligungs- oder Umweltrechte sollten nicht geschliffen werden. Die Deutsche Bahn sieht in der Digitalisierung der Schiene auch einen großen Nutzen für die Fahrgäste: Damit würden Züge pünktlicher und zuverlässiger.

Großen Zuspruch erhielt der Beschluss auch beim Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), der schon länger auf das Investitionsbeschleunigungsgesetz gedrängt hatte. „Auch nach dem ersten Planungsbeschleunigungsgesetz aus 2018 sowie den beiden weiteren Beschleunigungsgesetzen vom Januar 2020 besteht vor dem Hintergrund des Finanzmittelhochlaufs und der großen Anzahl dringlicher Infrastrukturvorhaben in Deutschland weiter erheblicher Beschleunigungsbedarf“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des ZDB, Felix Pakleppa, nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag.

Das Gesetz sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die zu einer weiteren Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren führen sollen. Hierzu gehören etwa Vereinfachungen im Raumordnungsrecht und bei der Genehmigung der Elektrifizierung von Schienenstrecken. Auch die Beschleunigungsmaßnahmen mit Blick auf die Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Genehmigung von Infrastrukturvorhaben sind aus Sicht des ZDB zu begrüßen. Hierzu zählen sowohl die Einbeziehung von Landesstraßen in die Eingangszuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte als auch der Wegfall der aufschiebenden Wirkung bei Rechtsbehelfen, bei denen es um die Zulassung von Infrastrukturprojekten mit überregionaler Bedeutung geht.

„Diese Maßnahmen werden einen schnelleren Einsatz der für die Investitionen zur Verfügung stehenden Mittel ermöglichen. Für mehr und schnellere Investitionen bleibt die öffentliche Hand aber weiterhin aufgefordert, ihre Bauherrenkompetenz anzunehmen und die entsprechenden personellen Ressourcen aufzubauen, damit Projekte überhaupt geplant werden. Ohne dieses sind alle anderen Bemühungen sinnlos“, erklärte Pakleppa abschließend.

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