Neues Gesetz
Bund will Investitionen beschleunigen
Die Bauindustrie begrüßte den Beschluss des Kabinetts zur Verabschiedung des Gesetzes als "richtiges Zeichen zur richtigen Zeit". Das neue Gesetz sieht verschiedene Maßnahmen zur schnelleren Umsetzung von Investitionsmaßnahmen vor: So soll unter anderem für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene zukünftig keine Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein.
Die Eingangszuständigkeit für Streitigkeiten, die bestimmte Infrastrukturvorhaben zum Gegenstand haben, wird vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgerichtbeziehungsweise den Verwaltungsgerichtshof verlagert. Erfasst sind hiervon insbesondere Planfeststellungsverfahren für Landesstraßen, Vorhaben nach dem Bundesberggesetz, Wasserkraftwerke und Häfen.
Ebenfalls erfasst werden Streitigkeiten, die die Genehmigung von Windenergieanlagen betreffen. Hierdurch soll der verwaltungsgerichtliche Instanzenzug verkürzt und die Gesamtdauer der Verwaltungsgerichtsverfahren reduziert werden. Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte – wie Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau – wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet.
Darüber hinaus soll das Gesetz für eine schnellere Prüfung der Raumverträglichkeit sorgen: So kann künftig unter Umständen auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden, wenn keine entsprechenden Konflikte zu erwarten sind. Darüber hinaus wird das Verfahren stärker digitalisiert.
Der Kabinettsbeschluss sei "genau das richtige Zeichen zur richtigen Zeit", erklärte Dieter Babiel, Hauptgeschäfts-führer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. "Das Investitions-beschleunigungsgesetz regelt nun die Dinge, die bisher geklemmt haben. Das Beschleunigen von Genehmigungen, die Anwendung von Baurecht und das Entschlacken der Verfahren gibt unseren Unternehmen Planungssicherheit in dieser wirtschaftlich ungewissen Zeit."