Neues Hochwasserschutzgesetz II

Wasserdichte Hauseinführungen möglich

Rohr- und Leitungsbau
Industriell gefertigte Hauseinführungen der im Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e. V. (FHRK) zusammengeschlossenen Unternehmen sind auf Gas- und Wasserdichtheit entsprechend der Vorgaben des DVGW geprüft. Abb.: FHRK

Schwerin (ABZ). – Anfang Juni brachte der Bundesrat das Hochwasserschutzgesetz II auf den Weg. Kommunen können jetzt Anforderungen zum hochwasserangepassten Bauen im Bebauungsplan festlegen. Das soll die Hochwasservorsorge in Hochwasser-Risikogebieten verbessern. Betroffen sind auch Häuser auf Bodenplatten. Die Verwendung wasserdichter Hauseinführungen ist damit verpflichtend. Mit dem Hochwasserschutzgesetz ist die Forderung, dass Hauseinführungen wasserdicht sein müssen, für bestimmte Fälle jetzt gesetzlich abgesichert. Unabhängig davon verlangt die demnächst veröffentlichte DIN 18533 "Abdichtung von erdberührten Bauteilen" wasserdichte Hauseinführungen auch ohne Hochwassergefahr, wenn das höchste Grundwasser höher als 50 cm unter der Bodenplatte steht. Das gilt für viele Neubaugebiete, wird aber oft nicht beachtet.

Industriell gefertigte Hauseinführungen der im Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e. V. (FHRK) zusammengeschlossenen Unternehmen sind auf Gas- und Wasserdichtheit entsprechend der Vorgaben des DVGW geprüft. Sie gelten als Stand der Technik. Viele Netzbetreiber, z. B. Stadtwerke, schreiben ihre Verwendung vor und lehnen ungeprüfte Baustellenlösungen ab.

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