Nichtbrennbares Fassadendämmsystem

Brandwände im Holzbau gesetzeskonform dämmen

Stühlingen (ABZ). – Beim Dämmen von Holzbauten muss der Brandschutz beachtet werden. Paragraph 30 der Musterbauordnung legt fest: "Außenwandbekleidungen von Gebäudeabschlusswänden müssen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen nichtbrennbar sein." Solche Wände sind unter anderem dann gefordert, wenn der Grenzabstand von 2,5 m zwischen Haus und Grundstücksgrenze nicht eingehalten wird. Für derartige Brandwände im Holzbau steht ein bauaufsichtlich zugelassenes Fassadendämmsystem zur Verfügung: das rein mineralische StoTherm Mineral L. Alle Komponenten sind nichtbrennbar; zudem ist es als einziges bauaufsichtlich zugelassenes System (AbZ Z-33.47-811) als komplett nichtbrennbar (A2-s1, d0) eingestuft.
Stone Dämmstoffe
Für Abschlusswände im Holzbau ist Herstellerangaben zufolge StoTherm Mineral L das einzige Dämmsystem mit Zulassung. Foto: Daniel Schönen

Das für Alt- und Neubauten bis zur Gebäudeklasse 4 geeignete Fassadendämmsystem bietet einen hohen Feuerwiderstand (REI 90 (A) im geprüften Wandaufbau nach DIN EN 13501-2 (P-SAC02/III-761Ä)) und schützt die Unterkonstruktion vor der Brandlast (Kapselklasse K260 nach DIN EN 13501-2 (P-SAC02/III-842)). Es basiert auf dem Dämmstoff Steinwolle-Lamelle (bis 200 mm).

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