Noch mehr Bürokratie

Aus Arbeitszeiterfassung Nutzen ziehen

von: Stefan Nehring

STUTTGART – Mit Grausen haben Sie und unsere Branche zur Kenntnis genommen, dass wir seit dem 1.1. diesen Jahres wieder eine neue Pflicht zu erfüllen haben: die Aufzeichnung der Arbeitszeiten unserer Mitarbeiter mit einem Einkommen bis zu 2958 Euro monatlich. Wie gehen Sie damit um? Ob die Stundenerfassung elektronisch oder in Papierform erfolgt, wer dies kontrolliert und wie die Dokumentation juristisch belastbar abgewickelt wird, ist zwar von Bedeutung aber nicht die einzige Überlegung, die wir anstellen sollten. Wir können aus diesem erneuten bürokratischen "Schlag ins Gesicht" entweder ein weiteres Ärgernis werden lassen oder, – da wir uns dem ja zunächst ohnehin nicht entziehen können –, daraus einen Nutzen für uns als Unternehmen ziehen.

Wie das? Zur Stundenerfassung sind wir ja nun durchgängig verpflichtet. Dies muss einerseits in einer gesetzeskonformen Art erfolgen, sollte praktikabel sein und könnte uns als Unternehmen zugleich in folgender Weise zugute kommen:

Erfasst werden müssen Beginn und Ende der Arbeitszeit abzüglich der Pausen. Darüber hinaus können bei dieser Gelegenheit die Zuordnung der Tätigkeiten zu Auftragskonten bzw. Kostenstellen erfolgen. Mit der Auswertung dieser Daten lassen sich Kalkulation, Nachkalkulation und Projektcontrolling präziser, individueller und konsequenter gestalten.

Fazit: Wir sollten aus der Not eine Tugend machen und die bloße Stundenerfassung mit geeigneten Instrumenten zur Erhebung wertvoller Informationen für das Unternehmen nutzen. Auch zur Vermeidung empfindlicher Strafen (bis hin zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen) empfiehlt es sich, ein in der Praxis bewährtes System von Formblättern einzusetzen, welche den Prüfanforderungen des Zolls gerecht werden und zugleich die genannten Zusatzinformationen erfassen. Eine derartige Auswahl unterschiedlicher Formblätter wurde z. B. vom Dr. Dressel ifA-Bau Verlag entwickelt.

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