Normen und Tipps zur Arbeitssicherheit

Mit Leitern richtig umgehen

von: Ferdinand Munk
Von der DIN EN 131 über die Betriebssicherheitsverordnung bis zu den Technischen Regeln für die Betriebssicherheit - im Umgang mit Leitern müssen viele Vorschriften, beachtet werden. Einige davon sind vor einiger Zeit verschärft worden.
Günzburger Steigtechnik Arbeitssicherheit
Ferdinand Munk ist Geschäftsführer und Normenexperte der Günzburger Steigtechnik. Foto: Günzburger Steigtechnik

Günzburg – Leitern sind als Hilfsmittel aus unserem Alltag nicht wegzudenken. Nicht im Privathaushalt und noch viel weniger im beruflichen Umfeld. Fast jeder Handwerker braucht eine Leiter und in Industriebetrieben kommen die praktischen Aufstiegshilfen in unterschiedlichsten Ausführungen zig- oder sogar hundertfach zum Einsatz. Um für maximale Arbeitssicherheit zu sorgen, gibt es im Umgang mit Leitern eine ganze Reihe an Vorschriften, die es zu beachten gilt.

Für gängige Standardleitern wie Anlege- und Stehleitern gilt die EU-Normenreihe DIN EN 131. Die Abschnitte der DIN EN 131-1/-2 wurden jüngst überarbeitet und gelten seit Januar 2018. Sie regeln sämtliche Anforderungen, unter anderem Ausführung, Abmessungen, Material, die Herstellerprüfungen und die Kennzeichnungspflicht. Bei Stufenleitern zum Beispiel müssen die Abstände zwischen den Stufen zwischen 230 und 300 mm groß sein. Bei Sprossenleitern gilt der Bereich von 250 bis 300 mm. Maßtoleranzen von 2 mm sind erlaubt.

Werden Leitern beruflich genutzt, kommen die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS) zum Tragen. Auch hier gab es aktuell eine weitreichende Änderung, denn Ende 2018 sind die verschärften Anforderungen der TRBS 2121 Teil 2 in Kraft getreten. Diese fordern explizit Stufen als Ersatz für Sprossen, wenn Leitern nicht nur zum Auf- und Abstieg, sondern auch als Arbeitsplatz genutzt werden. Außerdem werden die Zugangshöhe über Leitern sowie die Höhe des Standplatzes für Arbeiten auf Leitern auf maximal 5 m beschränkt. Ausnahmen sind nur bei sehr seltenem Zugang oder bei Arbeiten in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel in engen Schächten. Damit sind die verschärften Regeln für alle Branchen und beruflichen Einsatzbereiche relevant. Bei der Neubeschaffung sollten sich Anwender daher explizit nach Leitern umsehen, die den neuen Standards entsprechen und bestehende Leitern mit passendem Zubehör wie Stufenmodulen oder Einhängetritten nachrüsten.

Wie Hersteller für Standsicherheit sorgen und wann Spreizsicherungen für Leitern benötigt werden, ist von Leiterart zu Leiterart unterschiedlich: Stehleitern zum Beispiel verfügen schon allein dank ihrer konischen Bauweise über eine gute Standsicherheit, denn sie sind oben schmäler und werden nach unten immer breiter. Für eine korrekte Aufstellung sind bei ihnen Spreizsicherungen erforderlich. Diese verhindern, dass die Leiterschenkel auseinander gleiten können. Spreizsicherungen können Ketten, Gurte, Plattformheber oder einrastbare Gelenke sein. Die Gelenk-Variante ist besonders praktisch, wenn eine Stehleiter in Bereichen aufgestellt werden muss, in denen zum Beispiel ein Querträger genau dort verläuft, wo sich bei Stehleitern sonst eine Kette oder Gurt zwischen den Leiterschenkeln befindet.

Bei Anlegeleitern hat die Verschärfung der DIN EN 131 für mehr Standsicherheit gesorgt. Ist eine Anlegeleiter länger als 3 m, muss die untere Aufstellfläche breiter ausgeführt sein als die Leiter selbst. Das wird in der Regel mithilfe von Traversen gelöst, die es bei den meisten Herstellern auch als Nachrüstsatz für bereits bestehende Leitern gibt.

Der Leiterschuh ist immens wichtig für die Standsicherheit. Hier gilt aktuell die 2-Achsen-Neigungstechnik als neuer Benchmark, denn durch diese Flexibilität des Leiterschuhs wird die vollflächige Bodenauflage perfektioniert. Das sorgt für eine maximale Standsicherheit. Auswechselbare Fußplatten mit Verschleißindikator versprechen außerdem Langlebigkeit und bieten zusätzliche Sicherheit, da der Anwender den Grad der Abnutzung erkennt und die Fußplatte rechtzeitig durch eine neue ersetzen kann. Über das Wechselsystem lassen sich die Leiterschuhe auch sehr leicht an unterschiedliche Untergründe, wie zum Beispiel glatte Böden oder Gitterroste anpassen.

Beim Aufstellen von Leitern muss generell beachtet werden, dass eine Leiter unbedingt stabil stehen muss. Dafür trägt der Anwender selbst die Verantwortung. Wichtig beim Aufstellen ist deshalb, dass der Untergrund eben, tragfähig, unbeweglich und auch ausreichend groß dimensioniert ist. Gerade im Freien sind die Bedingungen oft nicht ideal, denn der Boden kann ja zum Beispiel uneben oder auch feucht sein. Doch mit dem richtigen Zubehör kann auch hier ein sicherer Stand der Leiter erreicht werden. Wichtig ist dabei, dass immer das jeweils geeignete und zur Leiter passende Zubehör verwendet wird. Holmverlängerungen eignen sich zum Beispiel für Bodenabsätze und Treppen, bei gewachsenem Boden helfen Erdspitzen zur sicheren Verankerung. Auch mit weiterem Zubehör wie Zurrgurten oder Dachrinnenhaltern lassen sich Leitern in besonderen Einsatzbedingungen zusätzlich fixieren. Auch hier gilt natürlich: Der Anwender sollte immer auf die maximale Standsicherheit achten.

Bis zu welcher Höhe Leitern überhaupt begangen werden dürfen, hängt von der Leiterart ab und ist für die gewerbliche Nutzung klar geregelt. Ein Tipp: Auf allen tragbaren Leitern sind Sicherheitshinweise angebracht, die neben der Belastungsgrenze und Hinweisen zum korrekten Anstellwinkel auch eine maximal betretbare Stufen- oder Sprossenzahl angeben. Hier gibt es eine ganze Reihe an Unterschieden, wie die folgenden Beispiele belegen: Bei beidseitig begehbaren Stehleitern müssen die oberen beiden Stufen oder Sprossen stets frei bleiben, auf einer einseitig begehbaren Stufenstehleiter darf die obere Plattform dagegen betreten werden – sie ist dafür ausgelegt und hat einen Haltebügel mit mindestens 600 mm Höhe.

Bei einer dreiteiligen Mehrzweckleiter, die als Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter verwendet wird, dürfen die obersten vier Sprossen nicht betreten werden. Bei Anlegeleitern wiederum sind es die obersten drei Stufen. Und wenn eine Anlegeleiter dazu genutzt wird, um sicher zu einem höher gelegenen Arbeitsplatz zu gelangen, dann muss die Leiter mindestens einen Meter über die Anlegestelle hinausragen – sofern keine anderen Möglichkeiten zum Festhalten vorhanden sind.

Hersteller, die Wert auf Arbeitssicherheit legen, bieten Beläge für Sprossenleitern und Trittauflagen für Stufenleitern an, die unterschiedliche Grade der Rutschhemmung erfüllen. Welcher Belag sich dabei am besten eignet, hängt von der jeweiligen Arbeitsumgebung ab. So gibt es Beläge und Trittauflagen, die sogar den strengen Vorgaben der Bewertungsgruppe R13 entsprechen und somit auch in nassen, staubigen und ölverschmierten Arbeitsbereichen für einen sicheren Tritt und komfortablen Stand auf der Leiter sorgen. Diese sind auch als Nachrüstsätze erhältlich.

Um die Unfallgefahr zu minimieren, müssen Leitern im beruflichen Umfeld vor jeder Nutzung einer Sichtkontrolle unterzogen werden. Diese Sichtprüfung empfiehlt sich natürlich auch für die private Nutzung. Im beruflichen Umfeld muss jede Leiter wiederkehrend detailliert geprüft werden. Empfohlen wird das im Regelfall mindestens einmal im Jahr – und zwar durch eine zur Prüfung befähigte Person mit entsprechender Kompetenz. Das Zertifikat "Zur Prüfung befähigte Person für Leitern und Tritte" kann bei eintägigen Fortbildungen erworben werden. Bereits in der Bedienungsanleitung einer Leiter müssen die Hersteller alle Bauteile aufführen, die regelmäßig geprüft werden müssen. Die namhaften Qualitätshersteller stellen außerdem als Service Kontrollblätter für die Leiterprüfungen zur Verfügung – auch zum Download.

Ob für den gewerblichen oder für den privaten Einsatz: Eine Leiter sollte man unbedingt im Fachhandel kaufen, denn dort findet man die Produkte der Qualitätshersteller und erhält eine kompetente Beratung. Namhafte Hersteller bieten zum Beispiel auch 15 Jahre Qualitätsgarantie auf ihre Produkte. So etwas findet man im Baumarkt in der Regel nicht.

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Der Autor ist Gesch.ftsführer und Normenexperte der Günzburger Steigtechnik, Mitglied in Normenausschüssen des Deutschen Instituts für Normung e. V. (DIN) und des Europ?ischen Komitees für Normung (CEN).

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