Normkonform arbeiten

Schneller und sicherer Auf- und Abbau

Alsfeld (ABZ). – Unfälle mit Fahrgerüsten auf Baustellen und im privaten Bereich bilden seit geraumer Zeit einen Schwerpunkt im Unfallgeschehen. Dies betrifft sowohl Auf- und Abbauvorgänge als auch deren Nutzung.

Die für diese Gerüste gültige Normenreihe DIN EN 1004 wurde daher überarbeitet und sorgt für grundlegende Änderungen an Fahrgerüsten. Neben einer Erweiterung des Gültigkeitsbereiches wurden grundlegende Änderungen zur Montage und Statik der Gerüste festgelegt. Ziel der Norm ist es, die Sicherheit der Anwender von Fahrgerüsten zu erhöhen. Eine grundlegende Änderung sieht daher vor, dass Geländer und Verstrebungen immer von der darunterliegenden Belagbühne aus montiert werden müssen. Für die erste Belagbühne eines Gerüstes gilt das vom Boden aus. Alternativ können Geländer und Verstrebungen auch durch die geöffnete Belagbühnenluke montiert werden. Krause sieht diese Methode allerdings als zu unsicher an und hat sich bei allen Gerüsten gegen diese Aufbauvariante entschieden. Alle Fahrgerüste von Krause ermöglichen den Aufbau der Geländer von der darunterliegenden Ebene aus.

Wenn die Anwender im Aufbauprozess erstmalig eine Belagbühne durchsteigen, ist somit immer rundum ein Geländer zum Schutz vor Abstürzen vorhanden. Dies gilt darüber hinaus auch für den Abbau der Gerüste, der ebenfalls ein erhöhtes Gefahrenpotenzial mit sich bringt. Die neu konstruierten Geländerrahmen des GuardMatic-Systems von Krause können mit Leichtigkeit von der tiefergelegenen Ebene montiert werden und vereinen Handlauf, Knieleiste und Diagonale in einem Modul. Dadurch verringert sich die Anzahl der Einzelteile, was auch Transport und Logistik der Gerüste erleichtert. Die Sechs-Punkt-Fixierung des neuen GuardMatic-Systems mit dem Vertikalrahmen sorgt laut Hersteller für maximale Stabilität in der Höhe. Nach dem Einsatz können die Diagonalstreben für den Transport eingeklappt und fixiert werden.

Die Konstruktionsvorgaben der Norm regeln die maximalen Abstände zwischen den einzelnen Belagbühnen. Diese dürfen seit 2021 nur noch einen Abstand von 2,25 m betragen. Durch diese Vorgabe (vorher war der Abstand auf 4 m festgelegt) werden mehr Belagbühnen und Geländer benötigt. Krause verringert darüber hinaus den in der Norm geforderten Maximalabstand der Belagbühnen auf 2 m, um den Aufbau der Gerüste noch komfortabler und sicherer zu machen. Die unterste Belagbühne darf in einer maximalen Höhe von 3,4 m montiert werden. Dieser Abstand gilt auch für die zweite Belagbühne, wenn sich die erste in einem Abstand unter 0,6 m vom Boden befindet.

Die Krause-Lösung bietet den Anwendern nach eigener Aussage höchsten Komfort durch an die Norm angepasste Produktinnovationen bei maximaler Anwendersicherheit. Das innovative GuardMatic-System sorge für 45 % schnelleren Auf- und Abbau bei höchster Sicherheit, da weniger Einzelteile verbaut werden müssen. Durch den geringeren Belagbühnenabstand sei der Auf- und Abbau noch komfortabler und sicherer als bisher. Das Einhängen der nächsten Belagbühne kann ohne Hilfsbohle erfolgen und Werkzeuge sowie Arbeitsmittel können von unten auf die nächste Ebene gelegt werden. Die stabile Konstruktion erfüllt die Statik- und Windlastanforderungen gemäß DIN EN 1004-1.

Weiterhin wurden die Fahrgerüste der Krause-Serien STABILO und MONTO mit neuen Diagonalen-Verbindungen ausgestattet, die einfacher und schneller mit den Vertikalrahmen verbunden werden können. Die innovative Form der Diagonalen bietet laut Hersteller eine der breitesten Nutzflächen auf dem Markt und stört bei Arbeiten auf dem Gerüst in keiner Weise. Alle Modelle der STABILO Serien 10, 50, 100, 500, 1000, 5000, 5500 sowie ProTec, ProTec XXL und ProTec XS oder ClimTec bieten zudem individuelle Features und Highlights, so dass die Anwender für das jeweilige Anwendungsproblem das richtige Gerüst auswählen können.

Krause liefert bereits seit dem November 2021 alle Fahrgerüste der STABILO- und MONTO-Serien nach den Anforderungen der überarbeiteten Norm aus. Auch wenn für gewerbliche Anwender keine Verpflichtung besteht, im Bestand befindliche mobile Arbeitsbühnen nach den angepassten Vorgaben der neuen Norm DIN EN 1004-1 anzupassen oder auszutauschen, müssen die Tätigkeiten und die dazu verwendeten Arbeitsmittel regelmäßig im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. Da der Stand der Technik und der sicherheitstechnische Hintergrund in diese Bewertung mit einfließen, sollten Anwender von Fahrgerüste entsprechende Anpassungen an ihren Arbeitsmitteln vornehmen.

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Gerüstbauer mit Fahrerlaubnis C/CE, Sarstedt Heisede  ansehen
Seilbaggerfahrer (m/w/d), Jettingen-Scheppach  ansehen
Gerüstbauer – auch als Quereinsteiger , Ochtendung  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen