Notdach

UV-beständige Dachplanen sind sehr langlebig

Ennepetal (ABZ). – Das Sepa Tarp Profi Notdach von Klöber erweitert das anwendergerechte Programm für das Dachhandwerk. Hintergrund sind vor allem die zunehmenden Wetterkapriolen und die verstärkte Sturmgefahr mit Dachschäden, die von den Dachhandwerkern die Erstellung von behelfsdeckungsfähigen Notdächern erfordern. Praxisgerecht ist die sichere Kranmontage des großformatigen Klöber Sepa Tarp Profi Notdachs mit Kranschlaufe auch unter schwierigen Witterungsbedingungen. So entfällt durch die Kranmontage das gefährliche Herumklettern auf dem Dach nach einem Sturmschaden.

Aber auch bei Umdeckungen am Ende eines Arbeitstages oder bei heranziehendem schlechtem Wetter ist das Sepa Tarp Profi Notdach eine große Unterstützung, teilt der Hersteller mit. Die schnelle Verlegung als Behelfsdeckung erleichtert so unter Zeitdruck die Einhaltung von Terminarbeiten. Das Sepa Tarp Profi Notdach ist eine großformatige, reißfeste Plane für das komplette Dach mit einer Freibewitterungszeit von mindestens 24 Monaten.

Durch die rundumlaufend verstärkten Fixierpunkte im Abstand von 30 cm wird die mehrfache Wiederverwendung der dreilagigen, gitterverstärkten und UV-stabilisierten Plane sichergestellt. Die Sepa Tarp Profi Notdach-Elemente werden in den Größen 12 x 15 m, 15 x 16 m sowie 16 x 16 m geliefert. Sepa Tarp Profi Notdach bringt durch schnelle Montage Erleichterung sowohl für die tägliche Arbeit im Dachhandwerk als auch für Hilfsorganisationen wie Feuerwehr und Technisches Hilfswerk nach einer Krisenintervention.

Ergänzt wird das Sepa Tarp Notdach durch die Sepa Profi Dachplanen. Die UV-beständigen, gitterverstärkten Sepa Profi Dachplanen sind mit einer Freibewitterungszeit von mindestens 24 Monaten sehr langlebig und können nicht mit üblichen Planen verglichen werden. Die mehrfach verwendbaren Dachplanen mit rundumlaufend verstärkten Fixierpunkten werden in den Größen von 4 x 5 m bis zu 6 x 12 m geliefert.

Das Sepa Tarp Notdach sowie die Sepa Tarp Profi Dachplanen gelten als Behelfsdeckung nach dem Regelwerk des ZVDH, solange baustellenseitig noch keine Unterspann-, Unterdeckbahn oder Dampfbremse/-sperre mit behelfsdeckungsfähigen Eigenschaften verlegt wurde.

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