Novelle der AVV

Entsorgungsnotstand befürchtet

Berlin (ABZ). – "Jetzt ist es soweit. Der Entsorgungsnotstand für Styroporabfälle ist auf den Baustellen angekommen, weil Verbrennungsanlagen diese Abfälle nicht mehr annehmen. Die Entsorgungsunternehmen holen dieses Material erst gar nicht mehr von den Baustellen ab. Damit droht die gesamte Baustellenlogistik zusammenzubrechen. Zeitliche Verzögerungen und Mehrkosten sind vorprogrammiert und das in einer Zeit, in der dringend Wohnungen saniert werden müssen." Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Michael Knipper, in Berlin. Hintergrund ist eine Novelle der bundesweit geltenden Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), die zum 1. Oktober 2016 in Kraft tritt, und vorschreibt, dass Wärmedämmplatten, die mehr als 0,1 % des Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, als gefährlicher Abfall gelten. Für dessen Entsorgung fehlen den Verbrennungsanlagen die Genehmigungen oder sie haben die technischen Vorrausetzungen nicht. "Wir fordern die Länder auf, hier über den Bundesrat ein Änderungsverfahren einzuleiten und kurzfristig mittels eines sechsmonatigen Moratoriums den Vollzug der neuen Regelung auszusetzen, so dass die bisherigen Entsorgungswege weiter genutzt werden können und der derzeitigen Kostenexplosion auf dem Markt entgegengewirkt werden kann," erklärte Knipper. "Bereits jetzt wird von einem Anstieg der Kosten für die Entsorgung dieser Bauabfälle von 200 Euro/t auf derzeit bis zu 7000 Euro/t berichtet", erläuterte Knipper. "Das ist insbesondere vor dem Hintergrund des großen Wohnraumbedarfes in den Ballungszentren ein herber Rückschlag für die Errichtung kostengünstigen Wohnraums. Zudem konterkariert es die Ziele des von Bundesbauministerin Hendricks ins Leben gerufenen Bündnisses für kostengünstiges Wohnen und Bauen, indem erneut eine Regelung geschaffen wird, deren Folgen nicht in letzter Konsequenz bedacht wurden."Zu Buche schlügen jedoch nicht nur die höheren Annahmekosten bei den Verbrennungsanlagen, es kämen auch Transportkosten als Folge weiterer Transportwege, wenn nur einzelne Verbrennungsanlagen über eine entsprechende Anlagengenehmigung verfügten, und höhere logistische Aufwendungen, z. B. durch die Bereitstellung separater Entsorgungscontainer auf der Baustelle, sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Nachweis gefährlicher Abfälle hinzu, erläuterte Knipper. "Es ist ein Unding, dass die Länder eine bundesweit geltende Regelung einführen, ohne die Folgen zu bedenken. Die Länder müssten daher, auch mittelfristig, die Folgen der neuen Regelung neu diskutieren und pragmatische Lösungen finden, die sowohl der Umwelt gerecht werden als für die betroffene Wirtschaft umsetzbar und bezahlbar bleiben." U. a. hatte sich auch der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) für eine "schnelle und pragmatische Lösung zur rechtssicheren Entsorgung der betroffenen Abfälle" ausgesprochen. Denn im schlimmsten Fall komme es zu Baustopps bei laufenden oder geplanten Projekten. Das treffe dann nicht nur die Dachdecker, sondern alle beteiligten Gewerke und natürlich auch den Bauherrn.

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