Novellierung des Raumordnungsgesetzes

Infrastrukturmaßnahmen sollen beschleunigt werden

Berlin (ABZ). – Das Bundeskabinett hat jüngst den von der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Klara Geywitz, vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Raumordnungsgesetzes (ROG) und anderer Vorschriften beschlossen, teilte das Ministerium mit.
Raumordnungsgesetz (ROG) Baupolitik
Ein Zug fährt am Berliner Hauptbahnhof ein. Mit der Änderung des Raumordnungsgesetzes sollen Infrastrukturvorhaben, wie etwa der Bau von Bahnanlagen, erheblich beschleunigt werden. Foto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder

Angesichts zahlreicher Infrastrukturvorhaben, etwa bei großen Industrieanlagen, beim Ausbau der Windenergie, beim Bau von Bahnstrecken oder Bundesfernstraßen, sollen mit dieser Änderung die Planungssicherheit erhöht und die Verfahren erleichtert werden.

Bundesministerin Klara Geywitz: "Dies ist ein wichtiger Meilenstein, um die räumliche Entwicklung Deutschlands voranzutreiben und die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen zu beschleunigen. Der Handlungsdruck ist da. Wir können es uns nicht länger leisten, viele Jahre zu warten, bis ein Windpark, ein Flughafen oder eine Zugstrecke gebaut ist. Dies kostet viel Zeit, Geld und Nerven für alle Beteiligten aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft, die ein wichtiges Infrastrukturprojekt auf die Beine stellen wollen. Mit der Novellierung dieses Gesetzes werden wir hier künftig besser vorankommen."

Die Raumordnung sollt im ganzen Bundesgebiet für einen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen aus Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürgern bei der räumlichen Entwicklung und der Nutzung des vorhandenen Raumes sorgen. Rechtliche Grundlage seien das Raumordnungsgesetz des Bundes und die Landesplanungsgesetze.

Im Raumordnungsgesetz sind auch die entsprechenden Instrumente der Raumordnung geregelt wie zum Beispiel Raumordnungspläne und -verfahren. Inhaltliche Schwerpunkte der Novellierung umfassen eine Modernisierung der Planungsprozesse, mehr Flexibilität in der Landes- und Regionalplanung, eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes, eine Erhöhung der Investitionssicherheit und eine Beschleunigung der Verfahren.

Das parlamentarische Verfahren soll im Frühjahr 2023 abgeschlossen sein, so dass das Gesetz danach in Kraft treten könne.

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