NRW-Korruptionsaffäre

Hafturteil gegen Ex-BLB-Chef rechtskräftig

Düsseldorf/Karlsruhe (dpa). – In der Korruptionsaffäre um den landeseigenen Baubetrieb BLB ist das Hafturteil wegen Bestechlichkeit gegen den einstigen Geschäftsführer rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in dieser Woche mit. Das Landgericht Düsseldorf hatte den ehemaligen Chef des größten nordrhein-westfälischen Landesbetriebs, Ferdinand Tiggemann, im Februar 2017 wegen Bestechlichkeit und Untreue zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Revision des Angeklagten verwarf der BGH als unbegründet. Laut dem Urteil hatte Tiggemann die ihm als Geschäftsführer bekannt gewordenen Informationen über anstehende Bauprojekte unbefugt an seinen langjährigen Bekannten weitergegeben. Dieser habe in Absprache mit Tiggemann die Erkenntnisse genutzt, um die Kosten des Ankaufs der für die Bauprojekte benötigten Grundstücke für den BLB in die Höhe zu treiben. Der Angeklagte habe die Zahlung der Kosten veranlasst. Von den so erwirtschafteten Geldern habe er plangemäß einen Anteil erhalten. Allein in den drei abgeurteilten Tatkomplexen entstand dem Steuerzahler nach Gerichtsangaben ein Schaden in Höhe von 6 Mio. Euro. U.a. sei beim Bau des Justizzentrums in Düsseldorf Schmiergeld geflossen, befanden die Richter. "Wir gehen davon aus, dass wir hier nur den Gipfel des Eisbergs gesehen haben", hatte das Düsseldorfer Gericht erklärt. Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal beim Landgericht Düsseldorf zwei weitere Anklagen gegen den Ex-Manager erhoben. Die Ermittler werfen ihm im Zusammenhang mit dem Grundstückskauf "Kölner Domgärten" Untreue in mehreren Fällen vor.

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