Nürburgring-Pleite

Handwerker sollen jetzt doch noch Geld sehen

Mainz (dpa). - Im Paragrafen-Dschungel von Insolvenzrecht und EU-Bestimmungen hat die Landesregierung einen Weg gebahnt, um nach der Pleite am Nürburgring den Ansprüchen von rund 100 Handwerkern gerecht zu werden. Der Staatssekretär im Finanzministerium, Salvatore Barbaro (SPD), stellte in Mainz eine Lösung vor, mit der die Betriebe zumindest teilweise auf ihre Kosten kommen. Welches von zwei möglichen Modellen umgesetzt wird, hängt von der EU-Kommission in Brüssel ab. Die Landesregierung führt dort Gespräche, ein Beschluss steht noch aus.Die CDU hatte der rot-grünen Landesregierung im Sommer Wortbruch vorgeworfen und sich damit auf eine Zusage des früheren Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) bezogen, dass Handwerker bei der Insolvenz der Nürburgring GmbH vom Sommer 2012 nicht zu Schaden kommen sollten. Fraktionsvize Alexander Licht warf der Landesregierung vor, das Thema weiter auf die lange Bank zu schieben. "Handwerker haben ihre Leistung erbracht und sollen nun die Zeche für das Versagen der Landesregierung am Nürburgring zahlen." Die Regierungsfraktionen wollen nun Bestimmungen ins Haushaltsgesetz für 2016 aufnehmen, die eine Lösung im Sinne des Finanzministeriums unterstützen. Im ersten, von der Landesregierung bevorzugten Modell, würden die Forderungen des Landes aus der Insolvenzmasse nachrangig bedient, auch wenn der Bundesgerichtshof (BGH) 2014 entschieden hat, dass die Ansprüche öffentlicher Stellen wie des Landes in solchen Fällen an erster Stelle stehen. In diesem Fall müsste sich die EU bereiterklären, auf ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land zu verzichten.Falls die EU dem nicht folgt, plant das Land in einem zweiten Modell den Abschluss von Vergleichen mit den betroffenen Handwerkern. Diese würden – so das Modell – ihre Forderung an das Land abtreten und sollen im Gegenzug eine besondere Beihilfe ("De minimis") erhalten, die nach den EU-Bestimmungen auf maximal 200000Euro begrenzt ist. "Wir könnten dann ab 2017 zahlen", sagte Barbaro.Es gebe nur eine Handvoll Betriebe, deren Forderungen den Rahmen der "De-minimis"-Beihilfen überstiegen, sagte Barbaro. Größter Gläubiger ist das Land – wenn dessen Forderungen vorrangig bedient würden, bliebe den Handwerksbetrieben kaum etwas aus der Insolvenzmasse. Für die Vergleichslösung will die Landesregierung nun eine Verpflichtungsermächtigung im Umfang von 2,5 Mio. Euro ins Haushaltsgesetz 2016 aufnehmen. Insolvenz-Sachwalter Jens Lieser wollte die beiden Modelle nicht bewerten. Es bestehe aber Einigkeit mit dem Land, "eine Lösung zu finden, die im Interesse der Gläubiger, auch der Handwerker, wie im Interesse der Steuerzahler ist". Diese Lösung müsse sowohl Wirtschaftlichkeit als auch Rechtssicherheit garantieren.

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