Optisch ansprechend

Stufen als Gestaltungselement

Fulda (ABZ). – Optisch ansprechende Treppen und Stufen gleichen nicht nur Höhenunterschiede zwischen verschiedenen Bodenebenen aus. Sie lassen sich auch gezielt als Gestaltungselement einsetzen, wie F. C. Nüdling mitteilt. Ob repräsentativ breite Treppenanlagen vor öffentlichen Gebäuden, Einzelstufen auf Fußgängerwegen oder spezielle Stufenvarianten für den barrierefreien Zugang: Die Stufen und Treppensysteme sind vielfältig einsetzbar und formschön, verspricht der Hersteller.
F. C. Nüdling Baustoffe
Sicherheit geht vor: Die Blockstufen mit Kontraststreifen sind auch bei schlechten Lichtverhältnissen gut zu erkennen, informiert F. C. Nüdling. Foto: F. C. Nüdling

Klassische Blockstufen bietet der hessische Betonwarenhersteller nach eigenen Angaben mit gestrahlter Oberfläche in den Farben granit und basalt an, wahlweise mit oder ohne Untertritt. Die Variante mit unbearbeiteter Oberfläche sei mit Untertritt in grau und dunkelgrau, ohne Untertritt zusätzlich auch in erdbraun erhältlich. Für einen dreiseitigen Treppenaufbau seien Blockstufen auch als Eckelemente mit 90° bzw. 135° Winkel lieferbar. Spezielle Radienblockstufen sollen zudem abgerundete Treppenformen erlauben. Darüber hinaus stehen dem Unternehmen zufolge Sonderlösungen wie etwa Kinderwagentreppen als Kombination aus Stufen und Rampe zur Verfügung.

Gemäß den aktuell gültigen Richtlinien bestehe die Notwendigkeit, Treppenelemente im öffentlichen Raum kontrastreich sichtbar zu machen. Sie müssten auch für sehbehinderte Menschen leicht erkennbar sein. Mit einer über die gesamte Breite in die Stufe eingearbeiteten Markierung kann dies laut FCN realisiert werden. Der Hersteller bietet entsprechende Stufenelemente mit Kontraststreifen an.

Sie würden im Grauton basalt gefertigt und seien über die gesamte Breite an der Stufenkante mit einem weißen Kontraststreifen markiert. Infolgedessen könne die Sturzgefahr – nicht nur bei Dunkelheit – deutlich minimiert werden. Nach DIN 32984:2011-10 – Bodenindikatoren im öffentlichen Raum – muss bei einer frei angelegten Treppenanlage bis zu drei Stufen jede Stufe über eine Markierung verfügen, so der Hersteller. Folgten mehr als drei Stufen direkt aufeinander, sei jeweils die erste sowie die letzte Stufe zu markieren. Auf diese Weise werde eine potenzielle Gefährdung von Fußgängern so weit wie möglich ausgeschlossen.

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