Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg

Vierte und letzte Stufe gilt seit diesem Jahr

Stuttgart/Karlsruhe (ABZ). – Am1. Januar 2023 ist die finale Stufe der Photovoltaik-Pflicht im Südwesten in Kraft getreten: Bei einer grundlegenden Dachsanierung müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden eine Photovoltaikanlage installieren.

Darauf weisen die vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Programme "Zukunft Altbau" und "Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg" hin. Wer sein Dach großflächig saniert, muss mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Alternativ ist auch die Installation einer solarthermischen Anlage möglich. Die Zahl der Solaranlagen wird aufgrund der neuen Regelung deutlich zunehmen.

Je nach Größe der Anlage und Strombedarf wird in Wohngebäuden rund ein Drittel des Ökostroms für die Beleuchtung und elektrische Geräte selbst verbraucht. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die einen Solarstromspeicher, ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe haben, können den Eigenverbrauch des Stroms vom Dach noch weiter steigern. Den Teil, der nicht selbst genutzt werden kann, speist die Anlage gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz ein. Diese wurde im Sommer 2022 deutlich angehoben: Der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter 10 Kilowatt installierter Leistung liegt nun bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Das sind rund 30 Prozent mehr als zuvor. Inzwischen ist auch eine Volleinspeisung wieder attraktiv. Hier liegt die Vergütung bei 13 Cent pro Kilowattstunde.

"Wer künftig sein Dach grundlegend saniert, muss mindestens 60 Prozent der für Solarenergie geeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen ausstatten", sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. "Diese Regel ist der vierte und letzte Schritt im Klimaschutzgesetz Baden-Württembergs bezüglich der Photovoltaik-Pflicht." Vorher galt dies schon beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden und Parkplätzen.

Die 60 Prozent sind dabei als Mindestanforderung zu verstehen. Oftmals ist auch die Installation einer größeren Solaranlage bis hin zu einer vollständigen Abdeckung der geeigneten Dachfläche sinnvoll. Dies gilt zum Beispiel für die Eigentümerinnen und Eigentümer, die bereits eine Wärmepumpe betreiben, ein E-Auto nutzen oder eine solche Anschaffung planen. Sie reduzieren mit der größeren Anlage die Kosten für den gestiegenen Stromverbrauch. Außerdem sinken bei größeren Anlagen die relativen Kosten. Meist ist eine Vergrößerung der Anlage auch sinnvoll, um den zusätzlich erzeugten Strom einzuspeisen.

Es stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, das Gesetz zu erfüllen. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können die Anlagen statt aufs Hausdach auch in unmittelbarer räumlicher Umgebung installieren. Dazu zählt beispielsweise die Fassade, der Carport oder der Garten. Die Verpachtung der Dachfläche an Dritte, die dort eine Solaranlage installieren und betreiben, ist ebenfalls möglich. Eine weitere Option ist die Installation einer solarthermischen Anlage, die das Brauchwasser erwärmt oder die Heizung unterstützt. Damit haben Eigentümerinnen und Eigentümer einen Spielraum bei der Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht.

Das Potenzial der Solar-Pflicht ist hoch. Jedes Jahr greift sie bei geschätzt 27.000 Wohngebäuden und 7000 Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg, deren Dächer für eine Solarnutzung geeignet sind und auf denen bisher noch keine Photovoltaikanlage installiert wurde.

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