Planungssicherstellungsgesetz

Genehmigungsverfahren digitalisieren

Berlin (ABZ). – Der Bundestag will in Kürze ein sogenanntes "Planungssicherstellungsgesetz" beschließen. Ein erster Entwurf hierzu liegt seit der vergangenen Woche vor. Mit dem Gesetz soll eine ordnungsgemäße Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Corona-Krise sichergestellt und so zur Stabilisierung der Bauwirtschaft beigetragen werden. Ziel ist unter anderem die Digitalisierung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren, um diese trotz Corona-Pandemie abzuschließen. Zur Kompensation der sonst üblichen physischen Beteiligung sollen, soweit es etwa um die Bekanntmachung von Unterlagen geht, diese über das Internet zugänglich gemacht werden. Für Erörterungstermine und mündliche Verhandlungen der Verfahrensbeteiligten sollen zudem Online-Konsultationen eingeführt werden. Damit ein einheitlicher und übersichtlicher Maßnahmenkatalog bereit steht, sieht der Gesetzentwurf vor, dass statt einzelner Änderungen in einer Vielzahl betroffener Fachgesetze die erforderlichen Maßgaben in einem Planungssicherstellungsgesetz gebündelt werden. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) begrüßte das Vorhaben der Bundesregierung. "Wichtig ist hierbei, dass die befristeten Sonderregelungen unabhängig von behördlichen Ausnahmezuständen gelten sollen", erklärte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. "Dadurch erhalten die Beteiligten die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit. Es muss in diesem Zusammenhang aber auch überprüft werden, ob nicht grundsätzlich auf Verfahrensregelungen, die nicht zwingend durch EU-Recht vorgeschrieben sind, verzichtet werden kann." Da die Corona-Pandemie auch mittelfristig die Planungs- und Genehmigungsverfahren betreffen werde, sei die vorgeschlagene Änderung aus Sicht des ZDB dringend geboten. "Nur so kann die Genehmigung von Vorhaben, das Aufstellen von Plänen und damit der dringend notwendige Bau und Erhalt unserer Infrastruktur weiter vorangetrieben werden", so Pakleppa abschließend.

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