Politik verschiebt beim Lieferkettengesetz ihre Verantwortung auf die Wirtschaft

Bauindustrie bedauert Entscheidung

Berlin (ABZ). – Die Große Koalition hat sich jüngst über das Lieferkettengesetz verständigt. Damit ist der Weg frei für eine Beschlussfassung im Deutschen Bundestag im Juni. Durch das Gesetz sollen Kinderarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung bei der globalen Produktion von Waren eingedämmt werden. Unternehmen sollen dafür sorgen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette, auch international, nicht zu Verletzungen der Menschenrechte kommt.

"Wir begrüßen zwar, dass das Gesetz nun doch nicht zu zusätzlichen zivilrechtliche Haftungsrisiken für die Unternehmen führen wird, auch dass sich die Sorgfaltspflichten am Maßstab des konkret Möglichen und Angemessenen ausrichten werden. Aber es geht nicht allein um unkontrollierbare juristischen Konsequenzen, die sich aus dem Gesetz ergeben", so Dr. Burkhard Siebert, Hauptgeschäftsführer des BIV Hessen-Thüringen (BIV). Bessere Sozialstandards zu ermöglichen, auch im Ausland, sei Aufgabe der Politik. "Umweltschutz und faire Arbeitsbedingungen sind unverzichtbar, aber der Staat versucht, der Bauwirtschaft eine Kontrollpflicht aufzuerlegen, der er selbst nicht nachkommen kann oder will." Die Bauwirtschaft sehe große Probleme in der Umsetzung des Gesetzes. Während jedes Bauunternehmen mit Sitz in Deutschland betroffen sein werde, würden ausländische Unternehmen mit einer rechtlich unselbständigen Zweitniederlassung in Deutschland ausgenommen. Ausländische Konkurrenten erhalten einen Vorteil. "Da es um die gesamte Lieferkette geht, wird auch der Mittelstand betroffen sein."

Der BIV-Hauptgeschäftsführer sagt wegen der Überregulierung einen Bürokratieanstieg voraus und kritisiert die angedrohten Sanktionen bei Gesetzesverstößen: "Die Sanktionen für die Unternehmen sollen am Umsatz festgemacht werden. Dabei hat die Bauwirtschaft eine geringere Marge als andere Industrien. Baubetriebe wären bei Sanktionen also stark benachteiligt. Und die schärfste Sanktion soll der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen sein, dann hätten die billigen ausländischen Anbieter keine deutsche Konkurrenz mehr," warnt Burkhard Siebert. Das Lieferkettengesetz werde die einheimischen Bauunternehmen schädigen. Wenn der Bundesarbeitsminister die "massiven Lobbywiderstände" beklage, gegen die das Gesetz hätte durchgesetzt werden müssen, dann meine er Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland. Mit dem Lieferkettengesetz wälze die Politik ihre eigene Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten im Ausland auf die deutsche Wirtschaft und Bauwirtschaft ab.

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