Prävention von Absturzunfällen

BG Bau legt neues Fördermodell auf

Berlin (ABZ). – Absturzunfälle gehören zu den folgenreichsten Arbeitsunfällen der Baubranche. Häufiger Grund sind nach Angaben der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) fehlende oder mangelhafte Sicherungseinrichtungen an hochgelegenen Arbeitsplätzen. Deshalb hat die BG Bau nun ein zusätzliches Prämienverfahren aufgelegt, mit dem Investitionen in sichere Arbeitsmittel mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden sollen. Unternehmen können die Prämien jetzt noch für 2020 beantragen.

Nach Angaben der Berufsgenossenschaft ging im Jahr 2019 fast die Hälfte aller tödlichen Arbeitsunfälle am Bau auf Abstürze zurück. "Aus unserer Sicht sind das alles vermeidbare Fälle. Absturzrisiken können gesenkt werden – in jedem Unternehmen! Von dem neuen Förderungsmodell profitieren daher alle unsere Mitglieder. Auch kleine Unternehmen mit wenigen Beschäftigten und geringeren Beiträgen können noch für das laufende Jahr 2020 hohe Zuschüsse erhalten", sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau.

Die neue Förderung werde unabhängig von der Beitragshöhe gewährt. "Das heißt, egal wie hoch der Beitrag der Unternehmen an die BG Bau ist, die Finanzspritze ist für alle gleich hoch", erklärt Arenz. Gefördert werden verschiedene Leitertypen, Kleinsthubarbeitsbühnen, Ein-Personen-Gerüste und vieles mehr. Insgesamt gibt es drei Förderstufen. "Von der BG Bau beraten lassen, Gefährdungsbeurteilung besprechen, zum Arbeitsschutz und den lebenswichtigen Regeln des Präventionsprogramms 'BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH'. bekennen – wer diesen Dreiklang erfüllt, hat bereits ein Anrecht auf die erste Förderstufe. Da winken Zuschüsse im Wert von 3.000 Euro", erklärt Arenz.

5.000 Euro erhalten die Unternehmen in der zweiten Förderstufe. Sind alle weiteren Bedingungen erfüllt, wie zum Beispiel die Teilnahme an einem Seminar zum Thema Absturzprävention, können die Unternehmen in der dritten und höchsten Stufe Förderprämien bis zu 10.000 Euro erhalten. Zudem lasse sich die neue Förderung auch mit der bisherigen, beitragsabhängigen Förderung kombinieren.

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