RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten

Aufwand bei öffentlichen Ausschreibungen vereinfachen

KÖLN (ABZ). - Öffentliche Ausschreibungen müssen eine Vielzahl an Anforderungen erfüllen, damit sie im Einklang mit der Vergabeverordnung stehen. Für Vergabestellen bedeutet das einen erheblichen Aufwand sowohl bei der Formulierung der Ausschreibungsbedingungen als auch bei der Überprüfung der Angebote, so die RAL-Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten. Mit Hilfe des RAL-Gütezeichens Abbrucharbeiten (RAL-GZ 509) können Auftraggeber im Abbruchgewerbe den Aufwand bei öffentlichen Ausschreibungen deutlich verringern.

Grund sind die strikten Güte- und Prüfbestimmungen der RAL Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e. V., die Leistungen und Produkte erfüllen müssen, um das RAL-Gütezeichen Abbrucharbeiten zu erhalten, heißt es weiter. Sie beziehen alle Aspekte der Abbrucharbeiten ein, von der Qualifikation des Personals über die eingesetzten Geräte bis hin zur Planung und Ausführung der Arbeiten. Bei Sprengungen ist bspw. die Anwesenheit eines Bauleiters mit mindestens fünfjähriger Sprengerfahrung und Sprengerlaubnis erforderlich. Auch die Art und Anzahl der dabei eingesetzten Geräte vom Signalgeber bis zur Zündmaschine ist detailliert festgelegt. Besonders strenge Anforderungen sehen die Güte- und Prüfbestimmungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen sowie für Arbeiten mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien vor. Vergabestellen können deshalb die Güte- und Prüfbestimmungen "Abbrucharbeiten. Gütesicherung RAL-GZ 509" als Kriterien der Bietereignung und der technischen Spezifikation heranziehen und mit der Vorlage des RAL-Gütezeichens Abbrucharbeiten als erfüllt ansehen. Bieter, die nicht das RAL-Gütezeichen vorweisen, können an diesen Ausschreibungen teilnehmen, wenn sie die Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen und dies durch ein Prüfzeugnis nachweisen.

RAL-Gütezeichen sind in fast allen öffentlichen Bereichen präsent. Die Gütegemeinschaft sichert die Qualität der Leistungen im Abbruch und kennzeichnet geprüfte und anerkannte Fachbetriebe mit dem RAL-Gütezeichen Abbrucharbeiten (RAL-GZ 509). Als eines von rund 160 RAL-Gütezeichen steht das RAL-Gütezeichen Abbrucharbeiten für die zuverlässige Einhaltung des hohen Qualitätsstandards durch ein dichtes Netz stetiger Eigen- und neutraler Fremdüberwachung, dem die Abbruchunternehmen freiwillig nachkommen.

Die Abbruchunternehmen können das Gütezeichen in sieben unterschiedlichen Güteklassen beantragen: In den "Hochbau-Abbruch" Klassen 1 bis 3 (HA1, HA2 und HA3), "Abbruch im Bestand" (AB), "Abbruch in kontaminierten Bereichen" (AK), "AB/Betonbohren und –sägen" sowie der Güteklasse "HA3/Abbruchsprengen".

Die hohen Qualitätsanforderungen sind nach eigenen Angaben Grund dafür, warum Auftraggeber häufig auf Produkte und Leistungen mit RAL-Gütezeichen zurückgreifen.

Wie Vergabestellen die RAL-Gütesicherungen und RAL-Gütezeichen bei Ausschreibungen nutzen und das Verfahren damit vereinfachen können, beschreibt die neue Broschüre "Öffentliche Auftragsvergabe und RAL-Gütesicherung – Ausschreibungen rationalisieren und sicher gestalten".

Herausgegeben wird sie von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. Die Broschüre steht als PDF-Dokument zum Download auf der Website der RAL Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten unter ral-abbruch.de/Aktuelles bereit.

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