Ratgeber in neuer Auflage erschienen

Holzschutzmittel richtig anwenden

Bauchemie
Das von der Deutschen Bauchemie herausgegebene und in vierter Auflage erschienene "Merkblatt für den Umgang mit Holzschutzmitteln" enthält wichtige Informationen für gewerbliche Verarbeiter. Abb: Deutsche Bauchemie

Frankfurt/Main (ABZ). – Was sind Holzschutzmittel, welchem Zweck dienen sie, welche Arten lassen sich unterscheiden und wie und wo werden sie fachgerecht und sicher angewendet? Antworten auf diese und weitere Fragen, gibt das kürzlich aktualisierte "Merkblatt für den Umgang mit Holzschutzmitteln". Es richtet sich u. a. an gewerbliche Verarbeiter und wird herausgegeben von der Deutsche Bauchemie e. V., dem Spitzenverband der Hersteller bauchemischer Produkte. Bei der Überarbeitung des Merkblattes sei insbesondere das Kapitel zu den gesetzlichen Vorschriften sowie der amtlichen Bewertung der Holzschutzmittel aktualisiert worden, teilt die Deutsche Bauchemie mit. Die vierte Auflage des "Merkblatt für den Umgang mit Holzschutzmitteln" enthalte außerdem allgemeine und grundsätzliche Informationen für den Umgang mit Holzschutzmitteln. Es ergänze die produktbezogenen Angaben in den Sicherheitsdatenblättern bzw. den Technischen Merkblättern der Hersteller. Das Merkblatt beschreibe die Arten der Holzschutzmittel, Zweck und Anwendungsbereich der Produkte und empfohlene Vorsichtmaßnahmen. Als Biozidprodukte würden Holzschutzmittel ein amtliches Zulassungsverfahren nach europäischem Biozidrecht durchlaufen. Bei zugelassenen Produkten sei die Wirksamkeit nachgewiesen. Zudem seien ihre Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt bewertet worden.

Neu ins Merkblatt aufgenommen worden seien einzelne Schadorganismen, die zum Nachweis der Wirksamkeit eines Schutzmittels in der jeweiligen Gebrauchsklasse herangezogen würden. Dies decke sich mit der aktuellen Neuausgabe der DIN 68800-3. Eine Zulassung für ein Mittel werde darüber hinaus aber auch erst dann erteilt, wenn das Produkt sicher bei seiner Herstellung, bei der vorgesehenen Verwendung und während der Gebrauchsdauer des damit geschützten Holzes sei. Anwender könnten in Deutschland verkehrsfähige Produkte an der Zulassungsnummer für ein Holzschutzmittel nach Biozidrecht oder einer BAuA-Registriernummer (N-Nummer) identifizieren. Im Merkblatt finden sich beispielhaft Kennzeichnungen für diese Schutzmittel. Immer mehr in den Hintergrund würden Holzschutzmittel mit einem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis treten, da diese Produkte nach und nach durch Zulassungen nach Biozidrecht abgelöst würden. Auf weitere chemikalienrechtliche Vorschriften wie bspw. die CLP-Verordnung werde ebenso eingegangen wie auf die einschlägigen Vorschriften zur Verwendung von Holzschutzmitteln.

Bei der Anwendung der Holzschutzmittel müssten die für den Arbeits- und Umweltschutz geltenden Vorschriften (z. B. Gefahrstoffverordnung) entsprechend der Kennzeichnung auf dem Gebinde sowie die Betriebsanweisungen beachtet werden. Das Merkblatt verweise auch auf das Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft (GISBAU) mit Informationen zum Arbeitsschutz. Die Broschüre enthalte außerdem Informationen zu Vorsichtsmaßnahmen, zur fach- und sachgerechten Lagerung und Entsorgung sowie ein ausführliches Quellenverzeichnis.

Während sich das "Merkblatt für den Umgang mit Holzschutzmitteln" an die gewerblichen Verarbeiter und den Handel richtet, stehen Hinweise für private Endverbraucher in einem ebenfalls aktualisierten Ratgeber "Holz schützen – Aber sicher!" der Deutschen Bauchemie. Er kläre über "Holz und seine Feinde" sowie die Wahl des richtigen Holzes auf. Er zeige zudem, woran geeignete Holzschutzmittel und qualitativ hochwertig imprägnierte Holzprodukte erkannt werden könnten, die verbraucherfreundlich und wirksam seien. Heimischen Nadelholzarten würden in Deutschland am Häufigsten verwendet, sie seien jedoch anfällig für holzzerstörende oder -verfärbende Organismen. Welche Schutzmaßnahmen helfen könnten, zeige das Kapitel zum Thema "Schutzmaßnahmen und Schutzmittel". Wenn es um die Standsicherheit von Bauwerken gehe, müssten die einzubauenden Hölzer sogar vorbeugend durch bauliche und ggf. durch eine Behandlung mit Holzschutzmitteln geschützt werden. Dies schreibe der Gesetzgeber vor. Wie dies zu erfolgen habe, darüber informiere der Ratgeber ebenso, wie über den richtigen Schutz von anderen, dem Wetter ausgesetzten Holzbauteilen.

Holzschutzmittel für diese Hölzer kämen als Grundierungen und Imprägnierungen mit ausgewiesener Wirksamkeit gegen Pilze und/oder Insekten in den Handel und würden in der Regel verstrichen und anschließend mit einem farbgebenden Endanstrich versehen. Holzbauteile für den Garten-, Landschafts- und Spielplatzbau sowie für den Wein- und Obstanbau würden bereits kesseldruckimprägniert angeboten. Das Gütezeichen RAL-GZ 411 biete das höchste Qualitätsniveau. Auch hier könnten die Hölzer anschließend farbgebend behandelt werden.

Der Ratgeber zeigt anhand von Beispielen, wie Anwender an der auf dem Produktetikett angegebenen Zulassungsnummer der Holzschutzmittel erkennen können, ob sie von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zugelassen worden sind. Auch informiere der Ratgeber über "Wetterschutz und Farbgebung" und die Entsorgung von Althölzern. Beide Ratgeber können bspw. im Internet unter der Adresse www.deutsche-bauchemie.de als PDF-Datei abgerufen werden.

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